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Lärmaktionsplanung

Fortschreibung 2018 bis 2025

Einführung

Der Lärmaktionsplan ist ein strategisches Planwerk, um Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung und zum Schutz ruhiger Gebiete zu formulieren.

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie und das Bundesimmissionsschutzgesetz geben hierzu lediglich Mindestanforderungen für den Lärmaktionsplan und die Form der Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Mindestanforderungen sind:

  • eine Bewertung der Lärmsituation im Ballungsraum Pforzheim
  • eine Darstellung der vorhandenen oder bereits geplanten Lärmminderungsmaßnahmen
  • ein Maßnahmenkatalog für die nächsten Jahre, einschließlich langfristiger Strategie
  • Aussagen zu Kosten und Nutzen
  • Dokumentation der Öffentlichkeitsbeteiligung

Dabei sind Maßnahmen der Verkehrsplanung und der Raumordnung, auf die Geräuschquelle ausgerichtete technische Maßnahmen, eine Wahl von Quellen mit geringerer Lärmentwicklung, die Verringerung der Schallübertragung sowie verordnungsrechtliche oder wirtschaftliche Maßnahmen oder Anreize in Betracht zu ziehen.

Fortschreibung 2024 / 2025

Frühzeitige Beteiligung

Aufgrund der Ergebnisse der Lärmkartierung 2023, insbesondere der Überschreitung der für den vordringlichen bzw. den kurz- bis mittelfristigen Handlungsbedarf empfohlenen Pegel von 70 bzw. 65 dB(A) am Tag und 60 bzw. 55 dB(A) in der Nacht, ist es erforderlich, den Lärmaktionsplan der Stadt Pforzheim vom Dezember 2020 fortzuschreiben.

Nachdem sich bei der Lärmkartierung 2023 erneut herausgestellt  hat, dass der Straßenverkehr der größte Lärmverursacher ist, sind weitere Maßnahmen in der Fortschreibung des Lärmaktionsplans zur Verringerung des Straßenverkehrslärms zu prüfen, beispielsweise

  • verkehrslenkende Maßnahmen (z.B. Verkehrsverlagerungen, Reduzierung des LKW-Anteils)
  • verkehrsregelnde Maßnahmen (z.B. Beschränkung der Geschwindigkeit, Verkehrsberuhigungen)
  • bauliche Maßnahmen (z.B. Kreisverkehre)
  • Lärmschutzeinrichtungen an Straßen
  • Schallschutzfenster

Darüber hinaus sollen die ausgewiesenen ruhigen Gebiete überprüft und ggf. Maßnahmen zur Verbesserung der Lärmsitution der Gebiete identifiziert werden. Ruhige Gebiete sind zum einen großflächigere Landschaftsräume außerhalb der Bebauung, die der Erholung dienen und im Kernbereich der Flächen eine Lärmbelastung (LDEN) von ≤ 55 dB(A) aufweisen und zum anderen innerstädtische Grün- und Erholungsflächen mit hoher Aufenthaltsfunktion, die von der Bevölkerung unabhängig von der tatsächlichen Lärmbelastung als ruhig empfunden werden. Ziel der Ausweisung ruhiger Gebiete im Lärmaktionsplan ist es, diese Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen.

Auch bei der erneuten Fortschreibung des Lärmaktionsplans ist die Öffentlichkeit rechtzeitig und effektiv zu beteiligen, insb. durch Mitwirkung an der Ausarbeitung von Maßnahmenvorschlägen, durch Anhörung über Maßnahmenvorschläge und durch Unterrichtung über getroffene Entscheidungen. Dabei sind angemessene Fristen mit einer ausreichenden Zeitspanne für jede Phase der Beteiligung vorzusehen und die Ergebnisse der Mitwirkung zu berücksichtigen.

In Ermangelung verbindlicher Vorgaben für die Durchführung der Lärmaktionsplanung ist in Pforzheim vorgesehen, das Verfahren zur Aufstellung des Lärmaktionsplans an das Bebauungsplanverfahren nach Baugesetzbuch anzulehnen und ggf. um weitere Instrumente der Öffentlichkeitsbeteiligung, z.B. der Nutzung der Bürgerbeteiligungsplattform, zu ergänzen. Hierdurch sind die Einbeziehung der gemeinderätlichen Gremien sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit angemessen sichergestellt.

Nach der Veröffentlichung der Ergebnisse der Lärmkartierung 2023 (siehe dortiger Abschnitt) hat ab Mitte März bis Ende April 2024 die frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung stattgefunden. Die dabei eingegangenen Maßnahmenvorschläge sind in nachfolgender Übersicht aufgeführt.

Lärmaktionsplanung Pforzheim frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 2024

Offenlage

Im Anschluss an die frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung wurde von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem durch die Kommunalwahl Anfang Juni 2024 neuen Gemeinderat ein Konzept über Geschwindigkeitsregelungen im Ballungsraum Pforzheim erarbeitet. Das Konzept sieht unter besonderer Berücksichtigung der Verkehrsbelange vor, auf allen Straßen des Vorbehaltsnetzes eine Geschwindigkeit von tagsüber 50 km/h und nachts 30 km/h sowie auf allen anderen Straßen eine Geschwindigkeit von 30 km/h ganztags anzuordnen. Auf den Straßen, auf denen von Tempo 30 ganztags auf Tempo 50 tagsüber und tempo 30 nachts übergegangen werden soll, soll zur Kompensation der damit eventuell verbundenen Lärmsteigerung ein kurzfristiger Einbau eines lärmarmen Fahrbahnbelags vorgesehen werden.

Die bei der letzten Fortschreibung des Lärmaktionsplans identifizierten Ruhigen Gebiete wurden anhand des Leitfadens „Ruhige Gebiete“ des Landes Baden-Württemberg und den Ergebnissen der Lärmkartierung 2023 überprüft und ggf. angepasst. Ziel der Ruhigen Gebiete ist es, diese Gebiete vor weiteren Lärmeinträgen zu schützen.

Die Offenlage und erneute Trägerbeteiligung fanden vom 10.03.2025 bis einschließlich 09.04.2025 statt. Während der Offenlage sind wenige Rückmeldungen aus der Bevölkerung und mehrere Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange eingegangen. Der für den Beschluss des Lärmaktionsplans zuständige Gemeinderat hat sich nach Vorberatung in den Ortschaftsräten und im Planungs- und Umweltausschuss am 03.06.2025 mit den Rückmeldungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und aus der Offenlage bzw. erneuten Trägerbeteiligung befasst und nach Abwägung den fortgeschriebenen Lärmaktionsplan der Stadt Pforzheim beschlossen. Im Einzelnen wird hierzu auf die Beschlussvorlage S 0293, die Übersicht über die Beteiligungen und Abwägungsvorschläge der Verwaltung sowie auf den Abschlussbericht von Modus Consult vom Mai 2025 einschließlich der dort aufgeführten Pläne und Anhänge verwiesen.