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Lärmaktionsplanung

Fortschreibung 2018 bis 2025

Einführung

Der Lärmaktionsplan ist ein strategisches Planwerk, um Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung und zum Schutz ruhiger Gebiete zu formulieren.

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie und das Bundesimmissionsschutzgesetz geben hierzu lediglich Mindestanforderungen für den Lärmaktionsplan und die Form der Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Mindestanforderungen sind:

  • eine Bewertung der Lärmsituation im Ballungsraum Pforzheim
  • eine Darstellung der vorhandenen oder bereits geplanten Lärmminderungsmaßnahmen
  • ein Maßnahmenkatalog für die nächsten Jahre, einschließlich langfristiger Strategie
  • Aussagen zu Kosten und Nutzen
  • Dokumentation der Öffentlichkeitsbeteiligung

Dabei sind Maßnahmen der Verkehrsplanung und der Raumordnung, auf die Geräuschquelle ausgerichtete technische Maßnahmen, eine Wahl von Quellen mit geringerer Lärmentwicklung, die Verringerung der Schallübertragung sowie verordnungsrechtliche oder wirtschaftliche Maßnahmen oder Anreize in Betracht zu ziehen.

Fortschreibung 2024 / 2025

Frühzeitige Beteiligung

Aufgrund der Ergebnisse der Lärmkartierung 2023, insbesondere der Überschreitung der für den vordringlichen bzw. den kurz- bis mittelfristigen Handlungsbedarf empfohlenen Pegel von 70 bzw. 65 dB(A) am Tag und 60 bzw. 55 dB(A) in der Nacht, ist es erforderlich, den Lärmaktionsplan der Stadt Pforzheim vom Dezember 2020 fortzuschreiben.

Nachdem sich bei der Lärmkartierung 2023 erneut herausgestellt  hat, dass der Straßenverkehr der größte Lärmverursacher ist, sind weitere Maßnahmen in der Fortschreibung des Lärmaktionsplans zur Verringerung des Straßenverkehrslärms zu prüfen, beispielsweise

  • verkehrslenkende Maßnahmen (z.B. Verkehrsverlagerungen, Reduzierung des LKW-Anteils)
  • verkehrsregelnde Maßnahmen (z.B. Beschränkung der Geschwindigkeit, Verkehrsberuhigungen)
  • bauliche Maßnahmen (z.B. Kreisverkehre)
  • Lärmschutzeinrichtungen an Straßen
  • Schallschutzfenster

Darüber hinaus sollen die ausgewiesenen ruhigen Gebiete überprüft und ggf. Maßnahmen zur Verbesserung der Lärmsitution der Gebiete identifiziert werden. Ruhige Gebiete sind zum einen großflächigere Landschaftsräume außerhalb der Bebauung, die der Erholung dienen und im Kernbereich der Flächen eine Lärmbelastung (LDEN) von ≤ 55 dB(A) aufweisen und zum anderen innerstädtische Grün- und Erholungsflächen mit hoher Aufenthaltsfunktion, die von der Bevölkerung unabhängig von der tatsächlichen Lärmbelastung als ruhig empfunden werden. Ziel der Ausweisung ruhiger Gebiete im Lärmaktionsplan ist es, diese Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen.

Auch bei der erneuten Fortschreibung des Lärmaktionsplans ist die Öffentlichkeit rechtzeitig und effektiv zu beteiligen, insb. durch Mitwirkung an der Ausarbeitung von Maßnahmenvorschlägen, durch Anhörung über Maßnahmenvorschläge und durch Unterrichtung über getroffene Entscheidungen. Dabei sind angemessene Fristen mit einer ausreichenden Zeitspanne für jede Phase der Beteiligung vorzusehen und die Ergebnisse der Mitwirkung zu berücksichtigen.

In Ermangelung verbindlicher Vorgaben für die Durchführung der Lärmaktionsplanung ist in Pforzheim vorgesehen, das Verfahren zur Aufstellung des Lärmaktionsplans an das Bebauungsplanverfahren nach Baugesetzbuch anzulehnen und ggf. um weitere Instrumente der Öffentlichkeitsbeteiligung, z.B. der Nutzung der Bürgerbeteiligungsplattform, zu ergänzen. Hierdurch sind die Einbeziehung der gemeinderätlichen Gremien sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit angemessen sichergestellt.

Nach der Veröffentlichung der Ergebnisse der Lärmkartierung 2023 (siehe dortiger Abschnitt) hat ab Mitte März bis Ende April 2024 die frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung stattgefunden. Die dabei eingegangenen Maßnahmenvorschläge sind in nachfolgender Übersicht aufgeführt.

Lärmaktionsplanung Pforzheim frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 2024

Offenlage

Im Anschluss an die frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung wurde von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem durch die Kommunalwahl Anfang Juni 2024 neuen Gemeinderat ein Konzept über Geschwindigkeitsregelungen im Ballungsraum Pforzheim erarbeitet. Das Konzept sieht unter besonderer Berücksichtigung der Verkehrsbelange vor, auf allen Straßen des Vorbehaltsnetzes eine Geschwindigkeit von tagsüber 50 km/h und nachts 30 km/h sowie auf allen anderen Straßen eine Geschwindigkeit von 30 km/h ganztags anzuordnen. Auf den Straßen, auf denen von Tempo 30 ganztags auf Tempo 50 tagsüber und tempo 30 nachts übergegangen werden soll, soll zur Kompensation der damit eventuell verbundenen Lärmsteigerung ein kurzfristiger Einbau eines lärmarmen Fahrbahnbelags vorgesehen werden.

Nach Beschlussfassung im zuständigen Planungs- und Umweltausschuss soll das Konzept nun im Rahmen der Offenlage vorgestellt werden soll. Dabei besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich an der weiteren Ausarbeitung des Lärmaktionsplans zu beteiligen und Anregungen und Bedenken zu den Vorschlägen bzw. weitere Vorschläge vorzubringen. Hierzu steht den Bürgerinnen und Bürger das Beteiligungsformular zur Verfügung.

Online Beteiligungsformular

Maßnahmenvorschläge im Einzelnen

Straße

 

Geschwindigkeit T aktuell

(nach LAP 2020)

Geschwindigkeit T geplant

Anshelmstraße

T 30 ganztags
von Lindenstr. bis Erbprinenstr. und
von Güterstr. bis Blücherstr.

T 30 ganztags
auf ganzer Länge

Arlinger Straße

T 30 ganztags
von Arlingerstr. 3 bis 73 und

T 30 nachts
von Belchenstr. bis Arlingerstr. 141

T 30 ganztags
auf ganzer Länge bis Ortsende

Auf der Rotplatte/Liebfrauenstraße/

Friedenstraße/Steinerne Brücke

T30 ganztags
von Julius-Naeher-Str. bis Liebfrauenstr

T 30 ganztags
durchgehend von Auf der Rotplatte – Liebfrauenstraße - Friedenstraße bis über Steinerne Brücke

Benckiser Straße

T 50 ganztags

T 30 ganztags
auf ganzer Länge

Berliner Straße

T 30 ganztags
von Tunnelstr. bis Luisenstr.

T 30 nachts und T 50 tags
von Tunnelstraße bis Luisenstraße plus
kurzfristige Straßensanierung

Blücherstraße

T 30 ganztags
bis Haus Nr. 30

T 30 ganztags
auf ganzer Länge

Büchenbronner Straße

T 30 ganztags
in zwei Teilbereichen

T 30 nachts und T 50 tags
von Kaiser-Friedrich-Str. bis Auf der Rotplatte plus
kurzfristige Straßensanierung

Calwer Straße

T 30 ganztags
von Süden kommend bis Innenstadtring und
T 30 nachts und T 50 tags auf Innenstadtring

T 30 nachts und T 50 tags von Innenstadtring bis KVP Würmtalstr. plus
kurzfristige Straßensanierung Liebeneckstr. bis Jahnstr.

Christophallee/Nordstadtbrücke

T 30 ganztags
von Hohenzollernstr. bis Güterstr.

T 30 nachts und T 50 tags
von Hohenzollernstr. bis Bahnhofplatz

Deimlingstraße/Kreuzstraße

T 30 ganztags
in Teilbereichen von Zehnthofstraße bis Calwer Straße

T 30 ganztags
auf ganzer Länge

Dietlinger Straße

T 30 ganztags
in Teilbereichen

T 30 ganztags
von Wildbader Str. bis Dietlinger Str. 76

Eutinger Straße

T 30 ganztags
von Östlicher Karl-Friedrich-Str. bis Fondelystr.

T 30 nachts und T 50 tags
von Östlicher Karl-Friedrich-Str. bis Wildersinnstraße

Gesellstraße

T 50 ganztags

T 30 nachts und T 50 tags
auf ganzer Länge

Güterstraße

T 50 ganztags

T 30 ganztags
auf ganzer Länge

Habermehlstraße

T 30 ganztags
in drei Teilbereichen

T 30 nachts und T 50 tags
ab Pelikanstr. bis Zerrennerstr. plus
kurzfristige Straßensanierung

Hirsauer Straße

T 30 ganztags
in Teilbereichen

T 30 ganztags
auf ganzer Länge

Hohenzollernstraße

T 30 ganztags

T 30 nachts und T 50 tags
auf ganzer Länge plus
kurzfristige Straßensanierung

Kelterstraße

 

T 30 nachts
in zwei Teilbereichen sowie

T 30 ganztags
von Kurzer Steige bis Grimmigweg

T 30 nachts und T 50 tags
auf ganzer Länge plus
kurzfristige Straßensanierung

 

Lindenstraße

 

T 30 nachts
von Haus Nr. 19 bis Parkstraße und

T 30 ganztags
von Parkstraße bis Eutinger Straße

T 30 nachts und T 50 tags
auf ganzer Länge plus
kurzfristige Straßensanierung

Ludwig-Wilhelm-Straße

T 50 ganztags

T 30 ganztags
ab Bayernstr. bis Salierstr.

Luitgardstraße

T 50 ganztags

T 30 ganztags
ab Ludwig-Wilhelm-Str. bis Güterstr.

Östliche Karl-Friedrich-Straße

T 30 ganztags
von Deimlingstr. bis Ostendstr.

T 30 nachts und T 50 tags
von Parkstraße bis Eutinger Straße

Parkstraße

 

T 30 nachts
von Östlicher KF bis Altstädter Kirchenweg

T 30 nachts und T 50 tags
auf ganzer Länge

Schloßberg

T 50 ganztags

T 30 ganztags

St. Georgen-Steige

T 30 ganztags

T 30 nachts und T 50 tags
auf ganzer Länge plus
kurzfristige Straßensanierung

Untere Wilferdinger Straße

T 30 nachts
auf einem Teil

T 30 nachts und T 50 tags
auf ganzer Länge bis Berliner Straße

Tiefenbronner Straße

T 50 ganztags

T 30 nachts und T 50 tags
von Wurmberger Str. bis Panoramapfad

Wilferdinger Straße

 

T 30 ganztags

T 30 nachts und T 50 tags
auf ganzer Länge plus
kurzfristige Straßensanierung

Wurmberger Straße

 

T 30 ganztags
bis Makartstraße

T 30 nachts und T 50 tags
bis Makartstraße plus
kurzfristige Straßensanierung

Zerrennerstraße

T 30 ganztags

T 30 nachts und T 50 tags
ab Habermehlstr. bis Goethestr. plus
kurzfristige Straßensanierung

Büchenbronn: Ortsdurchfahrt

T 30 ganztags
in Teilbereichen

T 30 ganztags
auf ganzer Länge

Eutigen: Julius-Heydegger-Straße

T 50 ganztags

T 30 ganztags
von Hauptstr. bis Dürrenweg

Huchenfeld: Ortsdurchfahrt

T 30 ganztags
in Teilbereichen

 T 30 ganztags
auf ganzer Länge

Hohenwart: Ortsdurchfahrt

T30 ganztags
in Teilbereichen

T 30 ganztags
auf ganzer Länge

Weitere, allgemein mögliche Maßnahmen im Straßenverkehr wurden geprüft und auf ihre Anwendbarkeit in Pforzheim bewertet. Das Ergebnis dieser Bewertung ist im beigefügten Zwischenbericht dokumentiert.

Ruhige Gebiete

Die bei der letzten Fortschreibung des Lärmaktionsplans identifizierten Ruhigen Gebiete wurden anhand des Leitfadens „Ruhige Gebiete“ des Landes Baden-Württemberg und den Ergebnissen der Lärmkartierung 2023 überprüft und ggf. angepasst. Ziel der Ruhigen Gebiete ist es, diese Gebiete vor weiteren Lärmeinträgen zu schützen.

Näheres zu dem Konzept mit Maßnahmenvorschlägen und Vorschläge für die Ruhigen Gebiete kann dem untenstehenden Zwischenbericht und den beigefügten Plänen und Tabellen entnommen werden.

Für weitergehendere Informationen steht Ihnen das Amt für Umweltschutz, Luisenstr. 29, 75172 Pforzheim, Tel. (0 72 31) 39 11 92 gerne zur Verfügung.

Zwischenbericht, Pläne und Tabellen