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E-Scooter

Allgemeine Hinweise

2019 ist bundesweit die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung in Kraft getreten, welche die Nutzung von E-Scootern in deutschen Kommunen zulässt. Seit Dezember 2020 können E-Scooter auch im Stadtgebiet Pforzheim ausgeliehen werden.

Es gilt:
  • E-Scooter brauchen eine Betriebserlaubnis
  • Sie unterliegen der Versicherungspflicht
  • Ein Mindestalter von 14 Jahren (bei Leihfahrzeugen: Mindestalter 18 Jahre)
  • Ein Führerschein ist nicht erforderlich
  • nur 1 Person pro E-Scooter
  • Es muss auf dem Radweg oder Radfahrstreifen gefahren werden.
  • Wenn keine Radwege oder Radfahrstreifen vorhanden sind, darf mit dem E‐Scooter die Fahrbahn genutzt werden.
  • Das Fahren auf Gehwegen und Fußgängerzonen ist verboten.
  • Wir empfehlen das Tragen eines Helms.

Anbieter in Pforzheim

Aktuell bieten folgende Dienstleister E-Scooter zum Ausleihen in Pforzheim an:

Sicher unterwegs mit E-Scootern - FAQs

E-Scooter ausleihen

Es gilt:
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Führerschein ist nicht erforderlich
  • nur 1 Person pro E-Scooter

Um einen E-Scooter auszuleihen müssen Sie sich die App einer der Anbieter herunterladen. Anschließend können Sie dort die Buchung vornehmen.

Wie kann ich einen E-Scooter ausleihen?

Die E‐Scooter werden per App der Anbieter ausgeliehen. Eine Karte in der jeweiligen App zeigt Ihnen die Standorte freier E‐Scooter dieses Anbieters an, die ausgeliehen werden können. Wenn Sie sich bei einem der freien E-Scooter befinden, können Sie ihn per App freischalten und losfahren.

Anbieter in Pforzheim

Wo darf ich mit dem E-Scooter fahren?

Ist ein Radweg oder Radfahrstreifen vorhanden, muss dieser genutzt werden. Wenn keine Radwege oder Radfahrstreifen vorhanden sind, darf mit dem E‐Scooter auch die Fahrbahn genutzt werden. Das Fahren auf Gehwegen und Fußgängerzonen ist verboten, außer es ist durch das Sonderzeichen “Elektrokleinstfahrzeuge frei” freigegeben.

Mit der erwarteten Neuauflage der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung sollen E-Scooter Fahrrädern gleichgestellt werden.

Wo darf ich den E-Scooter abstellen?

Auf Gehwegen muss beim Abstellen eines Rollers eine freibleibende nutzbare Gehwegbreite von mindestens 1,60 Metern gewährleistet sein. Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, insbesondere Zufußgehende und mobilitätseingeschränkte Menschen, dürfen nicht behindert werden.

E-Scooter dürfen nicht in Fußgängerzonen, in öffentlichen Grünanlagen, im Straßenbegleitgrün oder vor Rampen von Bahnabgängen sowie in öffentlichen Fahrradabstellanlagen abgestellt werden. In Pforzheim gibt es definierte Zonen, in welchen ein Miet-Ende und somit das Abstellen der E-Scootern untersagt ist.  

Die Übersichtskarte zu Abstellverbotszonen finden Sie im Downloadbereich.
 

Muss ich einen Helm tragen?

Wir empfehlen einen Helm zu tragen. Die Nutzung eines Helms ist gesetzlich aber nicht vorgeschrieben.

Muss ich den E-Scooter aufladen?

Nein, bei geliehenen E‐Scootern übernimmt dies der Dienstleister.

Darf ich E-Scooter fahren, wenn ich Alkohol getrunken habe?

Für E-Scooter Fahrerinnen und Fahrer gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrende. Insbesondere die 0,5-Promille-Grenze gemäß § 24a des Straßenverkehrsgesetzes. Fährt man mit 0,5 - 1,09 Promille E-Scooter und zeigt keine alkoholbedingten Auffälligkeiten, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. In der Regel wird ein Bußgeld von 500€ und ein Monat Fahrverbot sowie 2 Punkte in Flensburg fällig. Bei einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille begeht man eine Straftat, wenn man mit einem E-Scooter unterwegs ist. Allerdings macht man sich auch schon ab 0,3-Promille strafbar, wenn man unter Alkoholeinfluss nicht mehr in der Lage ist, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen.

Für unter 21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt auch hier die Null-Promille-Grenze. Es gelten die einschlägigen Straf- und Bußgeldregelungen zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. 

Wer kontrolliert, dass die E-Scooter in Pforzheim ordnungsgemäß genutzt werden?

Für die Überwachung des ordnungsgemäßen Fahrens von E-Scootern im öffentlichen Straßenverkehr und die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung ist die Verkehrspolizei zuständig.

Beschwerden zu E-Scootern in Pforzheim

Aus Datenschutzgründen können Anfragen und Beschwerden nicht direkt an den Leihanbieter weitergeleitet werden. Daher bitten wir Sie, Ihr Anliegen direkt an den jeweiligen Dienstleister zu richten.

Dieser wird sich um Ihr Anliegen kümmern und dafür Sorge tragen, dass sowohl Störungen während der Nachtruhe als auch mögliche Behinderungen auf Gehwegen oder Parkplätzen beseitigt und nach Möglichkeit künftig vermieden werden.

Bolt

Kontakt für Beschwerden:

Zur Meldewebsite für falsch abgestellte E-Scooter

+49 30 568 373 989

Lime

Kontakt für Beschwerden:

pforzheim(at)li.me

+49 697 7044733

VOi

Kontakt für Beschwerden:

support(at)voiapp.io

+49 157 35993270

Abstellverbotszonen