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Kosten für die Kinderbetreuung

Wenn Ihr Kind eine Kindertageseinrichtung besucht - zum Beispiel eine Krippe, einen Kindergarten oder einen Hort - zahlen Sie einen Beitrag für die Betreuung. Das gilt auch, wenn Ihr Kind von einer Tagespflegeperson betreut wird.

Wie hoch der Beitrag ist, hängt von zwei Dingen ab:

      • Ihrem Einkommen

      • der Anzahl Ihrer Kinder

Damit wir Ihren Beitrag berechnen können, brauchen wir einige Angaben zu Ihrem Einkommen. 

Dafür nutzen Sie bitte das Onlineformular zur Selbstauskunft. Dort tragen Sie Ihr Einkommen ein. Außerdem finden Sie weiter unten auf der Homepage wichtige Formulare zum Herunterladen. 

Schnell-Beitragsrechner

Onlineformular zur Selbstauskunft

Damit wir Ihren Beitrag berechnen können, brauchen wir einige Angaben zu Ihrem Einkommen.

Bitte nutzen Sie hierfür das folgende Onlineformular:

Online Selbstauskunft 

Achtung: Bitte senden Sie die Nachweise zu Ihrem Einkommen immer mit. Ohne diese Unterlagen können wir Ihre Selbstauskunft nicht prüfen.  

Welche Nachweise Sie einreichen müssen, finden Sie hier.  Die Lohnsteuerbescheinigung ist nicht als Nachweis geeignet.

Informationen zu Kita, Hort, Kern- und Randzeitenbetreuung: 

Sie arbeiten und erzielen Einkünfte?

Sie erhalten Leistungen vom Jobcenter (Bürgergeld)?

Sie erhalten Wohngeld?

Sie erhalten Kinderzuschlag?

Sie erhalten Leistungen nach SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz?

Information zu Kindertagespflege:

Information zu Kindertagespflege

Information zu Geschwisterkind Regelung und Höchstbetrag:

Information zu Geschwisterabzug und dem Höchstbeitrag

Hinweis:

Beachten Sie bitte, dass Sie unaufgefordert 8 Wochen vor Auslaufen Ihres Kostenbeitragsschreibens eine neue Selbstauskunft mit den erforderlichen Nachweisen einreichen müssen. Sofern Ihr Kind neu in der Kindertageseinrichtung/in die Kindertagespflege aufgenommen wird, müssen Sie die Selbstauskunft mit den erforderlichen Nachweisen 4 Wochen nach Erhalt der Platzzusage einreichen.