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Kosten für die Kinderbetreuung

Für den Besuch einer Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten und Hort) sowie für die Betreuung in der Kindertagespflege, wird ein Kostenbeitrag nach der Satzung der Stadt Pforzheim erhoben. Das Beitragssystem berücksichtigt das Einkommen und die Kinderanzahl bei der Beitragshöhe. Hier können Sie Ihre voraussichtlichen Betreuungskosten ermitteln und relevante Formulare downloaden:

Bitte beachten Sie, dass sich unsere Sprechzeiten vor den Feiertagen und nach dem Jahreswechsel ändern. In dieser Zeit erreichen Sie uns wie folgt:

In der Kalenderwoche 51 sind wir telefonisch nur am Donnerstag, den 19.12.2024, in der Zeit von 8.00-10.00 Uhr für Sie da.

In der Kalenderwoche 52 findet keine telefonische Sprechzeit statt. In der Kalenderwoche 1 erreichen Sie uns am Donnerstag, den 02.01.2025, in der Zeit von 8.00-10.00 Uhr.

Ab der Kalenderwoche 2 sind wir wieder dienstags und donnerstags in der Zeit von 8.00-10.00 Uhr sowie nachmittags von 15.00-16.30 Uhr für Sie da.

Alternativ können Sie uns gerne eine E-Mail schreiben an die Adresse einkommensberechnung(at)pforzheim.de

Schnell-Beitragsrechner

Onlineformular zur Selbstauskunft

Die Kostenhöhe für Ihren Anteil an den Betreuungskosten orientiert sich an Ihrer Einkommenshöhe. Damit wir Ihr anrechenbares Einkommen genau ermitteln können benötigen wir einige Angaben.

Bitte nutzen Sie hierfür das folgende Onlineformular:

https://pdf.form-solutions.net:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/63bc0be34091074f6f28576e 

Achtung: Ohne Nachweise zu Ihrem Einkommen ist Ihre Selbstauskunft nicht vollständig und kann nicht bearbeitet werden. Bitte reichen Sie Ihren Antrag vollständig mit den erforderlichen Nachweisen bei.  

Welche Nachweise erforderlich sind, ist in der Selbstauskunft neben der Angabe zur Einkunftsart mit dem Hinweis (i) erklärt. Die Lohnsteuerbescheinigung ist als Verdienstnachweis nicht ausreichend.

Informationen zu Kita, Hort, Kern- und Randzeitenbetreuung: 

Sie arbeiten und erzielen Einkünfte?

Sie erhalten Leistungen vom Jobcenter (Bürgergeld)?

Sie erhalten Wohngeld?

Sie erhalten Kinderzuschlag?

Sie erhalten Leistungen nach SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz?

Information zu Kindertagespflege:

Information zu Kindertagespflege

Information zu Geschwisterkind Regelung und Höchstbetrag:

Information zu Geschwisterabzug und dem Höchstbeitrag

Hinweis:

Beachten Sie bitte, dass Sie unaufgefordert 8 Wochen vor Auslaufen Ihres Kostenbeitragsschreibens eine neue Selbstauskunft mit den erforderlichen Nachweisen einreichen müssen. Sofern Ihr Kind neu in der Kindertageseinrichtung/in die Kindertagespflege aufgenommen wird, müssen Sie die Selbstauskunft mit den erforderlichen Nachweisen 4 Wochen nach Erhalt der Platzzusage einreichen.