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Förderungen

Das Kulturamt unterstützt Kunst- und Kulturschaffende, Institutionen sowie Initiativen dabei, ihre Projekte zu realisieren und neue Impulse in unserer Stadt zu setzen.

Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über die aktuellen Fördermöglichkeiten. Um Ihnen eine klare Orientierung zu bieten, werden Förderprogramme, deren Mittel im laufenden Jahr bereits ausgeschöpft sind, nicht mehr angezeigt. Sie stehen in der Regel im Folgejahr wieder zur Verfügung.

Atelierförderung

Die Atelierförderung ist 2026 erstmals Teil der kommunalen Förderung freier Kulturarbeit. Ziel ist es, Ateliers im Bereich Design, Bildende Kunst und vergleichbarer Branchen anteilig zu finanzieren, um dauerhaft Orte für künstlerische und gestalterische Produktion im Stadtgebiet zu erhalten und zu fördern. Ein besonderes Anliegen der Förderung ist die Unterstützung des künstlerischen Nachwuchses sowie die Ansiedlung und Bindung von Kreativschaffenden in Pforzheim.

Gefördert werden ausschließlich nachgewiesene Mietkosten für Ateliers in Pforzheim, die als Arbeits- und Produktionsräume genutzt werden. Ateliers können sowohl als Einzel- als auch als Gemeinschaftsateliers betrieben werden.

Antragsberechtigt sind selbständige Designerinnen und Designer, Künstlerinnen und Künstler sowie Kreativschaffende vergleichbarer Branchen. Voraussetzung ist eine abgeschlossene künstlerische Ausbildung an einer Akademie, Hochschule oder Fachhochschule oder eine vergleichbare Qualifikation. Zudem muss eine freiberufliche Tätigkeit sowie eine kontinuierliche künstlerische Aktivität nachgewiesen werden, etwa durch die Teilnahme an Ausstellungen, Wettbewerben, Aufführungen oder durch Veröffentlichungen in den letzten fünf Jahren.
 

Antragstellung und Bewerbungsunterlagen

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital. Mit dem Antrag sind unter anderem ein ausgefülltes Bewerbungsformular, ein aussagekräftiger Lebenslauf, Nachweise zur freiberuflichen Tätigkeit, der Ateliermietvertrag, Angaben zur Einkommenssituation sowie ein Portfolio einzureichen. Darüber hinaus sind eine De-minimis-Erklärung sowie eine Versicherung vorzulegen, dass keine weiteren Bundes- oder Landesmittel zur Förderung von Atelierraum in Anspruch genommen werden.

Bewerbungen sind unter folgendem Link möglich:   https://foerderung.kulturamt-pforzheim.de
Bewerbungsfrist: 30. April 2026.

Alle detaillierten Regelungen, Voraussetzungen und einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien Atelierförderung.

Junge Kultur

Für das Haushaltsjahr 2026/2027 stellt der Gemeinderat erneut einen Etat speziell für „Junge Kultur“ zur Verfügung.

Wir freuen uns über Ihre Projekteinreichung mit Projektbeschreibung
und Kostenkalkulation per Mail an Frau Jessica Kumm Börsig Jessica.KummBoersig(at)pforzheim.de

Bewerbungsfrist: 31. März 2026

Die Verteilung des Etats wird anhand folgender Förderkriterien vorgenommen:

  1. Das Projekt spricht Besucherinnen und Besucher bis 27 Jahre an
  2. Neue Formate werden initiiert
  3. Es ist ein Kooperationsprojekt mit mehreren Partnerinnen und Partnern
  4. Ein „Neuer Ort“ (Dritter Ort) wird bespielt

Voraussetzung für die Förderung ist die Verwendung der Logos „Junge Kultur“ und des Kulturamts bei den Werbemitteln (print und online).

Im Anschluss ist ein Verwendungsnachweis (Text über den Verlauf des
Projekts, Endabrechnung, Dokumentation der erschienenen Presse- und Werbemittel) bis spätestens 15. November 2026 zu übermitteln.

Die Allgemeinen Richtlinien der Stadt Pforzheim über die Beantragung, Bewilligung und Verwendung von Zuwendungen können Sie hier einsehen: https://www.pforzheim.de/fileadmin/user_upload/hauptamt/stadtrecht/9_ALLGFIWI/9-6.pdf

Kinderkultur

Für das Haushaltsjahr 2026/2027 stellt der Gemeinderat erneut einen Etat speziell für „Kinderkultur“ zur Verfügung.

Wir freuen uns über Ihre Projekteinreichung mit Projektbeschreibung
und Kostenkalkulation per Mail an Frau Jessica Kumm Börsig Jessica.KummBoersig(at)pforzheim.de

Bewerbungsfrist: 31. März 2026

Die Verteilung des Etats wird anhand folgender Förderkriterien vorgenommen:

  1. Das Projekt spricht insbesondere Familien mit Kindern (bis 14 Jahre) an
  2. Neue Formate werden initiiert
  3. Es ist ein Kooperationsprojekt mit mehreren Partnerinnen und Partnern
  4. Ein „Neuer Ort“ (Dritter Ort) wird bespielt

Voraussetzung für die Förderung ist die Verwendung der Logos „Junge Kultur“ und des Kulturamts bei den Werbemitteln (print und online).

Im Anschluss ist ein Verwendungsnachweis (Text über den Verlauf des
Projekts, Endabrechnung, Dokumentation der erschienenen Presse- und Werbemittel) bis spätestens 15. November 2026 zu übermitteln.

Die Allgemeinen Richtlinien der Stadt Pforzheim über die Beantragung, Bewilligung und Verwendung von Zuwendungen können Sie hier einsehen: https://www.pforzheim.de/fileadmin/user_upload/hauptamt/stadtrecht/9_ALLGFIWI/9-6.pdf

Veranstaltungen von Faschingsvereinen und Brauchtumspflege

Der Gemeinderat hat im Doppelhaushalt 2024/2025 erstmals einen Etat für „Veranstaltungen von Faschingsvereinen und Brauchtumspflege“ in Höhe von jährlich 15.000 € eingestellt.

Förderbar sind grundsätzlich alle Projekte von eingetragenen Vereinen, die die Tradition des Faschings oder andere (kulturelle oder gesellschaftliche) Bräuche pflegen.

Def.: „Bräuche“ sind traditionelle Verhaltensweisen, Rituale oder Praktiken, die von einer Gemeinschaft, einer sozialen Gruppe oder einer Kultur übernommen und weitergegeben werden. Diese können sich auf verschiedene Lebensbereiche beziehen, wie zum Beispiel religiöse, soziale, familiäre oder saisonale Aspekte. Bräuche dienen oft dazu, Werte zu vermitteln, Gemeinschaftssinn zu stärken, Identität zu prägen und den Zusammenhalt innerhalb einer Gruppe zu fördern. Kulturelle Bräuche: Traditionelle Tänze, Festivals, kulinarische Gepflogenheiten oder Handwerkstechniken. Gesellschaftliche Bräuche: Bestimmte Verhaltensregeln bei besonderen Anlässen wie Begrüßungen, Trauerfeiern, Jubiläen. Bräuche können sich im Laufe der Zeit wandeln oder anpassen, können aber auch eine gewisse Kontinuität aufweisen. Sie sind oft eng mit der Geschichte, den Werten und der Identität einer Gemeinschaft/einer Stadtgesellschaft verbunden.

Kriterien
Besonders unterstützt werden Faschingsvereine, die sich aktiv für die Pflege und Weiterentwicklung lokaler Traditionen und Bräuche einsetzen.

  • Die Förderung ist an den kulturellen Beitrag geknüpft sein, den ein Faschingsverein zur lokalen Gemeinschaft leistet. Dies kann durch Aufführungen, Umzüge und andere kulturelle Veranstaltungen erfolgen.
  • Vereine, die eine hohe Beteiligung der lokalen Gemeinschaft fördern und dazu beitragen, ein positives Gemeinschaftsgefühl zu schaffen, werden bevorzugt unterstützt.
  • Die Einbindung von Jugendlichen und die Förderung von Aktivitäten für junge Menschen wird als positives Kriterium betrachtet, da dies dazu beitragen kann, Traditionen in die nächste Generation zu tragen.
  • Faschingsvereine, die zudem mit anderen lokalen Organisationen, Schulen oder Unternehmen kooperieren, werden als förderungswürdig angesehen werden, da sie so einen breiteren Einflussbereich haben. Faschingsvereine, die kreativ neue Ideen einbringen und innovative Ansätze im Bereich des Faschings und Brauchtums verfolgen, können zusätzliche Unterstützung erhalten.

Zuschussanträge können ab sofort beim Kulturamt, Frau Tatjana Schneider, tatjana.schneider(at)pforzheim.de eingereicht werden.    

Atelierförderung

Die Atelierförderung ist 2026 erstmals Teil der kommunalen Förderung freier Kulturarbeit. Ziel ist es, Ateliers im Bereich Design, Bildende Kunst und vergleichbarer Branchen anteilig zu finanzieren, um dauerhaft Orte für künstlerische und gestalterische Produktion im Stadtgebiet zu erhalten und zu fördern. Ein besonderes Anliegen der Förderung ist die Unterstützung des künstlerischen Nachwuchses sowie die Ansiedlung und Bindung von Kreativschaffenden in Pforzheim.

Gefördert werden ausschließlich nachgewiesene Mietkosten für Ateliers in Pforzheimer, die als Arbeits- und Produktionsräume genutzt werden. Ateliers können sowohl als Einzel- als auch als Gemeinschaftsateliers betrieben werden.

Antragsberechtigt sind selbständige Designerinnen und Designer, Künstlerinnen und Künstler, Musikerinnen und Musiker sowie Kreativschaffende vergleichbarer Branchen. Voraussetzung ist eine abgeschlossene künstlerische Ausbildung an einer Akademie, Hochschule oder Fachhochschule oder eine vergleichbare Qualifikation. Zudem muss eine freiberufliche Tätigkeit sowie eine kontinuierliche künstlerische Aktivität nachgewiesen werden, etwa durch die Teilnahme an Ausstellungen, Wettbewerben, Aufführungen oder durch Veröffentlichungen in den letzten fünf Jahren.

 

Antragstellung und Bewerbungsunterlagen

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital. Mit dem Antrag sind unter anderem ein ausgefülltes Bewerbungsformular, ein aussagekräftiger Lebenslauf, Nachweise zur freiberuflichen Tätigkeit, der Ateliermietvertrag, Angaben zur Einkommenssituation sowie ein Portfolio einzureichen. Darüber hinaus sind eine De-minimis-Erklärung sowie eine Versicherung vorzulegen, dass keine weiteren Bundes- oder Landesmittel zur Förderung von Atelierraum in Anspruch genommen werden.

Bewerbungsfrist: 30. April 2026.

Alle detaillierten Regelungen, Voraussetzungen und einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien Atelierförderung.

Das Bewerbungsformular können Sie demnächst hier herunterladen.

Junge Kultur

Für das Haushaltsjahr 2026/2027 stellt der Gemeinderat erneut einen Etat speziell für „Junge Kultur“ zur Verfügung.

Wir freuen uns über Ihre Projekteinreichung mit Projektbeschreibung
und Kostenkalkulation per Mail an Frau Jessica Kumm Börsig Jessica.KummBoersig(at)pforzheim.de

Bewerbungsfrist: 31. März 2026

Die Verteilung des Etats wird anhand folgender Förderkriterien vorgenommen:

  1. Das Projekt spricht Besucherinnen und Besucher bis 27 Jahre an
  2. Neue Formate werden initiiert
  3. Es ist ein Kooperationsprojekt mit mehreren Partnerinnen und Partnern
  4. Ein „Neuer Ort“ (Dritter Ort) wird bespielt

Voraussetzung für die Förderung ist die Verwendung der Logos „Junge Kultur“ und des Kulturamts bei den Werbemitteln (print und online).

Im Anschluss ist ein Verwendungsnachweis (Text über den Verlauf des
Projekts, Endabrechnung, Dokumentation der erschienenen Presse- und Werbemittel) bis spätestens 15. November 2026 zu übermitteln.

Die Allgemeinen Richtlinien der Stadt Pforzheim über die Beantragung, Bewilligung und Verwendung von Zuwendungen können Sie hier einsehen: https://www.pforzheim.de/fileadmin/user_upload/hauptamt/stadtrecht/9_ALLGFIWI/9-6.pdf

Kinderkultur

Für das Haushaltsjahr 2026/2027 stellt der Gemeinderat erneut einen Etat speziell für „Kinderkultur“ zur Verfügung.

Wir freuen uns über Ihre Projekteinreichung mit Projektbeschreibung
und Kostenkalkulation per Mail an Frau Jessica Kumm Börsig Jessica.KummBoersig(at)pforzheim.de

Bewerbungsfrist: 31. März 2026

Die Verteilung des Etats wird anhand folgender Förderkriterien vorgenommen:

  1. Das Projekt spricht insbesondere Familien mit Kindern (bis 14 Jahre) an
  2. Neue Formate werden initiiert
  3. Es ist ein Kooperationsprojekt mit mehreren Partnerinnen und Partnern
  4. Ein „Neuer Ort“ (Dritter Ort) wird bespielt

Voraussetzung für die Förderung ist die Verwendung der Logos „Junge Kultur“ und des Kulturamts bei den Werbemitteln (print und online).

Im Anschluss ist ein Verwendungsnachweis (Text über den Verlauf des
Projekts, Endabrechnung, Dokumentation der erschienenen Presse- und Werbemittel) bis spätestens 15. November 2026 zu übermitteln.

Die Allgemeinen Richtlinien der Stadt Pforzheim über die Beantragung, Bewilligung und Verwendung von Zuwendungen können Sie hier einsehen: https://www.pforzheim.de/fileadmin/user_upload/hauptamt/stadtrecht/9_ALLGFIWI/9-6.pdf