Das Baurechtsamt
Das Baurechtsamt nimmt im Stadtkreis Pforzheim die gesetzlichen Aufgaben der unteren Baurechtsbehörde wahr und ist daher für baurechtliche Entscheidungen wie z. B. Baugenehmigungen oder Bauvorbescheide zuständig.
Die Planung sowie die reibungslose Umsetzung eines Bauvorhabens stellt Bauherrinnen und Bauherren tagtäglich vor große Herausforderungen. Sollten Sie daher im Stadtgebiet Pforzheim ein Bauvorhaben umsetzen möchten oder Fragen zum Thema Bauen bzw. Baurecht haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Baurechtsamtes gerne beratend zur Seite. Bei komplexeren Fragestellungen, wie z.B. verschiedene Bebauungsmöglichkeiten des Grundstücks“ empfehlen wir Ihnen sich vorab mit einem Planverfasser zu beraten. Unter Umständen finden Sie auch bereits in unserer Übersicht der am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) einige Antworten auf Ihre Fragen.
Die Informationsbroschüre Bauen in Pforzheim verschafft Ihnen zudem einen kurzen Überblick rund um das Thema Bauen und Sanieren im Stadtkreis Pforzheim.
Betreute Verfahren
Bei den durch das Baurechtsamt betreuten Verfahren muss zwischen genehmigungspflichtigen und verfahrensfreien Vorhaben unterschieden werden. In aller Regel ist die Errichtung und der Abbruch von baulichen Anlagen jedoch genehmigungspflichtig. Abweichend hiervon bestimmt die Landesbauordnung Baden-Württemberg verschiedene Vorhaben, die auch ohne Baugenehmigung ausgeführt werden dürfen und somit verfahrensfrei sind.
Wichtig: Auch mit verfahrensfreien Bauvorhaben müssen die öffentlich-rechtlichen Vorschriften (wie z.B. Abstandsflächenvorschriften oder Vorgaben eines Bebauungsplanes) eingehalten werden, weshalb in einigen Fällen trotz der Verfahrensfreiheit des Vorhabens Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen beim Baurechtsamt beantragt werden müssen.
Wird Ihr Bauvorhaben nicht ausdrücklich durch die Vorgaben der Landesbauordnung Baden-Württemberg als verfahrensfrei bestimmt, muss eine Baugenehmigung beantragt werden. Je nach Art des Vorhabens ist dies im „klassischen“ Baugenehmigungsverfahren, im Kenntnisgabeverfahren oder im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren möglich.