Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe, im kommunalen Bereich darauf hinzuwirken, dass das verfassungsrechtliche Gleichheitsgebot beachtet und umgesetzt wird. Als zentraler Verfassungsauftrag ist die aktive Verwirklichung der Gleichberechtigung des Geschlechter im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verbindlich verankert.
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Grundgesetz Artikel 3, Abs.2
Gleiche Chancen, gleiche Behandlung und reale gesellschaftliche Gleichstellung gehören zu den Grundrechten aller Menschen, die in Pforzheim leben und arbeiten.
Die Gleichstellungsbeauftragte deckt bestehende Gleichstellungsdefizite und Benachteiligungen auf und initiert Veränderungen. Dabei ist sie sowohl Ansprechpartnerin und Interessenvertreterin der Bevölerung Pforzheims als auch der städtischen Beschäftigten.
Rufen Sie uns an:
- wenn Sie sich benachteiligt oder diskriminiert fühlen
- wenn Sie Information und Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte wünschen
- wenn Sie von Gewalt bedroht oder betroffen sind
- wenn Sie Kontakt zu Frauengruppen und Organisationen suchen
- wenn Sie eine Veranstaltung oder ein Projekt gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten durchführen wollen
- wenn Sie die Gleichstellungsbeauftragte zu einem Gespräch oder einem bestimmten Thema einladen möchten
Aktuelles
Besondere Stadtführung zum Weltfrauen*tag 2025
Anlässlich des Weltfrauen*tags am 08. März 2025 findet um 13:00 Uhr eine besondere Stadtführung zur Frauen*geschichte Pforzheims statt. Unter dem Titel „Mit Klugheit und Courage – Frauenleben in Pforzheim“ beleuchtet die Führung das Leben und Wirken vielfältiger Frauen*, die die Stadt nachhaltig geprägt haben. Die Teilnahme ist kostenfrei, und eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Treffpunkt ist der Treppenaufgang zur Schlosskirche Pforzheim am Schlossberg.