Gewaltschutz
Jeder Mensch hat das Recht auf ein gewaltfreies Leben. Dennoch findet Gewalt gegen Frauen alltäglich und in allen gesellschaftlichen Schichten mitten unter uns statt. Die Formen von Gewalt gegen Frauen sind dabei vielfältig: Gewalt in Ehe und Partnerschaft, sexuelle Übergriffe und Vergewaltigung, Stalking, Menschenhandel oder Genitalverstümmelung.
Bei Gewalt gegen Frauen geht es um die Ausübung von Macht, Kontrolle und Dominanz. Betroffene Frauen werden daran gehindert, sich ihren Potenzialen entsprechend in Familie, Beruf und öffentlichem Leben zu entfalten. In einer demokratischen Gesellschaft und einer partnerschaftlichen Beziehung darf Gewalt keinen Platz haben und auch nicht stillschweigend geduldet werden.
Hilfe und Beratung
Bagatellisieren Sie gewaltätige Vorfälle nicht und holen Sie sich Hilfe. Hier finden Sie Informationen zu bundesweiten und lokalen Unterstützungs- und Beratungsangeboten. Wenn Sie Schwierigkeiten haben, das passende Angebot für sich zu finden oder zu finanzieren, können Sie sich auch an die Gleichstellungsbeauftragte wenden.
Hilfetelefon
Beim bundesweiten Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen können sich Betroffene rund um die Uhr beraten lassen. Die Beratung ist anonym, vertraulich und kostenfrei. Das Beratungsangebot ist mehrsprachig und barrierefrei; die Beratung kann am Telefon, im Chat oder per E-Mail erfolgen.
Das Hilfetelefon ist unter 08000 166 016 erreichbar. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Hilfetelefons.
Angebote vor Ort
Flyer des Fachbeirat Häusliche Gewalt
Ökumenisches Frauenhaus Pforzheim
Das Frauenhaus bietet Schutz, Stabilisierung und Unterstützung für alle Frauen und ihre Kinder, die häusliche Gewalt erlebt haben. Eine Aufnahme ist unabhängig von Nationalität, Religion, Wohnort und finanziellen Möglichkeiten möglich. Das Frauenhaus ist telefonisch unter 07231 457630 zu erreichen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Frauenhaus Pforzheim.
Fachstelle gegen häusliche Gewalt Pforzheim/Enzkreis
Die Fachstelle bietet Informationen über die rechtlichen Möglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz, leistet psychosoziale Beratung und kann gemeinsam mit Betroffenen Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen erarbeiten. Die Fachstelle ist telefonisch unter 07231 4576333 zu erreichen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Fachstelle gegen häusliche Gewalt.
Lotsin@PF
Das Projekt der Diakonie bietet eine Wegbegleitung für Frauen aus Pforzheim, die sexualisierte oder häusliche Gewalt erfahren und/oder erfahren haben. Wegbegleitung bedeutet, dass sich betroffene Frauen bei der Diakonie melden können und dann eine Beraterin/Lotsin zur Seite bekommen. Diese kann zu Fachstellen, Institutionen und Ämtern begleiten. Die Lotsin ist telefonisch unter 07231 4286517 oder per E-Mail an lotsin(at)diakonie-pf.de zu erreichen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Diakonie.
pro familia Pforzheim
Pro familia ist eine staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstelle und eine Partnerschafts- und Sexualberatungsstelle. Sie erreichen pro familia telefonisch unter 07231 6075860. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite von pro familia.
Lilith e.V.
Die Lilith-Beratungsstelle ist eine Fachberatungsstelle zum Schutz von Mädchen und Jungen vor sexueller Gewalt. Das Angebot richtet sich an Kinder, Jugendliche und ihre Eltern bzw. Bezugspersonen. Sie erreichen die Lilith-Beratungsstelle telefonisch unter 07231 353434. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite von Lilith e.V..
Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen in Pforzheim
Die psychologische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen bietet sowohl Einzel-, Paar- als auch Familienberatung an. Sie erreichen die Beratungsstelle telefonisch unter 07231 17955. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Beratungsstelle.
Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und deren Familien Pforzheim
Die Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und deren Familien bietet Beratung rund um Familie, Erziehung und Schule. Die Beratung kann dabei in Einzel- und Familiengesprächen erfolgen. Sie erreichen die Beratungsstelle telefonisch unter 07231 281700. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Beratungsstelle.
Bezirksverein für soziale Rechtspflege
Der Bezirksverein für soziale Rechtspflege Pforzheim ist Träger der freien Straffälligenhilfe für Pforzheim und den Enzkreis. Die Anlauf- und Beratungsstelle bietet in verschiedenen Fachbereichen Unterstützung für Straffällige und deren Angehörige. Sie erreichen den Bezirksverein telefonisch unter 07231 155310. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bezirksvereins für soziale Rechtspflege.
Häusliche Gewalt
Häufig ist häusliche Gewalt ein Komplex aus sexualisierten, körperlichen und psychischen Gewalthandlungen, die ineinander greifen. Jede vierte in Deutschland lebende Frau hat häusliche Gewalt erfahren. Die Hälfte der Frauen, die seit ihrem 16. Lebensjahr körperliche oder sexualisierte Gewalt erlebt haben, haben diese durch den (Ex-) Partner erfahren. Kinder, die in diesen gewaltbelasteten Beziehungen leben, sind hochgradig mitbetroffen. Häusliche Gewalt wird durch Ehepartner*innen, Lebenspartner*innen oder andere Familienangehörige ausgeübt und kommt auch in gleichgeschlechtlichen Beziehungen vor. In den meisten Fällen geht häusliche Gewalt von Männern aus, davon betroffen sind ganz überwiegend Frauen. Aber auch Frauen üben Gewalt in engen sozialen Beziehungen aus, und auch Männer können Opfer häuslicher Gewalt werden.
Seit 2002 gibt es das Gewaltschutzgesetz (Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen – GewSchG), das insbesondere zur besseren Bekämpfung häuslicher Gewalt geschaffen wurde. Der Grundsatz „Wer schlägt muss die gemeinsame Wohnung verlassen!“ ist hier rechtlich verankert. Ein Wohnungsverweis kann in der akuten Situation sofort von der Polizei verfügt werden. Eine Wohnungsüberlassung auf Dauer muss dagegen beim Familiengericht beantragt werden. Dies geht auch im Eilverfahren.
Zunächst können Gespräche und Informationen über die verschiedenen Schutzmöglichkeiten hilfreich sein, wie sie besondere Hilfseinrichtungen, z.B. Beratungsstellen oder Frauenhäuser, anbieten. Es empfiehlt sich, die Fachstelle gegen häusliche Gewalt zu Rate zu ziehen oder anwaltlichen Rat einzuholen. Die Möglichkeit Schutz in einem Frauenhaus zu suchen besteht neben dem Gewaltschutzgesetz auch weiterhin, vor allem, wenn absehbar ist, dass sich der Täter nicht an die Verfügung halten wird und damit die Sicherheit der Betroffenen gefährdet ist.
In akuten Gefahrensituationen bietet die Polizei Hilfe. Sie ist verpflichtet, auf einen Notruf hin sofort zu kommen. Sie wird diesen Einsatz dokumentieren und diese Aufzeichnungen auf Anfrage den Gerichten (Strafgerichte und Zivilgerichte) übermitteln. Scheuen Sie sich nicht, die Polizei auch bei gewalttätigen Konflikten innerhalb der Familie zu benachrichtigen.
In Situationen häuslicher Gewalt ist die Polizei häufig der erste Ansprechpartner in einer belastenden und emotional aufgeladenen Situation. Die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten beenden den aktuellen Konflikt und versuchen zu schlichten und zu helfen. Sie können einen Wohnungsverweis und ein Annäherungsverbot aussprechen. Dies sind polizeiliche Sofortmaßnahmen zur Abwehr einer akuten Gefahr. Der Täter/die Täterin muss der Polizei die Hausschlüssel geben. Er/Sie darf die Wohnung ein paar Tage nicht betreten und sich dem Opfer nicht mehr nähern. Weitere Maßnahmen sind nach dem Gewaltschutzgesetz möglich.
Parallel zum Wohnungsverweis wird von der Polizei gegebenenfalls ein Strafverfahren eingeleitet. Zeugen werden befragt, der Täter/die Täterin vernommen, falls erforderlich wird eine erkennungsdienstliche Behandlung durchgeführt, Beweismittel werden sichergestellt oder beschlagnahmt, Spuren gesichert, Verletzungen fotografiert und dokumentiert. Am Ende der Ermittlungen wird der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige vorgelegt. Sie entscheidet dann, ob Anklage erhoben, ein Strafbefehl beantragt oder das Verfahren eingestellt wird.
In vielen Fällen häuslicher Gewalt sind in einer Paarbeziehung schon länger andauernde Konflikte vorhanden. Hier können Wohnungsverweis, Maßnahmen der Ordnungsbehörde und des Gerichts alleine den Gewaltkreislauf kaum beenden. Deshalb sollte sich an den Wohnungsverweis eine Beratung aller Betroffenen anschließen.
Sexuelle Gewalt
Neben dem Begriff „sexuelle Gewalt“ kursiert u.a. in wissenschaftlichen Zusammenhängen und in Fachkreisen auch der Begriff „sexualisierte Gewalt“.
Für den Begriff der sexualisierten Gewalt gibt es keine einheitliche Definition. Nach einem weiten Verständnis, das häufig der Arbeit spezialisierter Fachberatungsstellen zugrunde liegt, ist sexualisierte Gewalt dann gegeben, wenn ein Mensch an einem anderen Menschen gegen dessen Willen mit sexuellen Handlungen eigene Bedürfnisse befriedigt. Dies reicht gemeinhin von einer verbalen sexuellen Belästigung bis hin zur Vergewaltigung.
Laut einer deutschlandweiten Repräsentativstudie erlebt jede 7. Frau in Deutschland im Lauf ihres Lebens strafrechtlich relevante sexualisierte Gewalt. 60% aller Frauen in Deutschland haben sexuelle Belästigung erlebt. Die Dunkelziffer im Bereich sexualisierter Gewalt ist hoch.
Insbesondere Frauennotrufe und Fachberatungsstellen erkennen als Motiv für sexualisierte Gewalt nicht Sexualität, sondern Macht. Sie sprechen deshalb von sexualisierter Gewalt. Nach dieser Logik wird Sexualität funktionalisiert, um Frauen und Kinder zu demütigen, sie zu erniedrigen und zu unterdrücken, mit dem Ziel, sich selbst als mächtig zu erleben.
Jede Frau und jedes Mädchen kann von sexualisierter Gewalt betroffen sein – unabhängig von ihrem Alter, ihrem Aussehen oder ihrem sozialen Status. Mädchen und Frauen sind in vielfältigen Situationen von sexualisierter Gewalt bedroht.
Die Täter sind selten Fremde. Insbesondere bei sexuellem Missbrauch und Vergewaltigungen stammen sie meist aus dem sozialen Umfeld der Mädchen und Frauen. Die meisten sexuellen Übergriffe finden dort statt, wo Mädchen und Frauen sich eigentlich sicher fühlen sollten – zum Beispiel am Arbeitsplatz oder in der Wohnung.
Nur ein sehr geringer Teil der Betroffenen bringt die Übergriffe zur Anzeige. Gründe hierfür können Scham oder die Angst davor sein, dass ihnen nicht geglaubt wird. Nur ein Bruchteil der angezeigten Taten endet mit einer Verurteilung.
Weiterführende Informationen zur "Medizinischen Soforthilfe nach Vergewaltigung" in Pforzheim finden Sie hier.
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) definiert sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz als jedes unerwünschte, sexuell bestimmte Verhalten, das die Würde der betroffenen Person verletzt. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kann viele Formen haben: Dazu gehören beispielsweise sexuelle Anspielungen, aufdringliche Blicke oder obszöne Worte und Gesten, aber auch unerwünschten Berührungen oder erzwungenen sexuellen Handlungen. Weiterhin fallen Nachrichten mit sexuellem Inhalt darunter und unerwünschte erotische oder pornografische Bilder, die am Arbeitsplatz aufgehängt werden, zählen dazu. Schließlich sind auch das Androhen beruflicher Nachteile bei Verweigerung von sexuellen Handlungen oder das Versprechen beruflicher Vorteile bei Entgegenkommen Formen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.
Laut einer Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (aus dem Jahr 2019) hat jede 11. erwerbstätige Person in den vergangenen drei Jahren sexuelle Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz erlebt. Dabei sind Frauen doppelt so häufig betroffen wie Männer. Bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz handelt es sich also um ein Massenphänomen.
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kann, wie auch andere Formen von Gewalt, weitreichende und nachhaltige körperliche, psychische und ökonomische Folgen haben. Hinzu können spezifische Folgen durch den Arbeitskontext kommen. Denn gerade bei sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zeigt sich deutlich, dass es bei geschlechtsspezifischer Gewalt um Macht und Abhängigkeit geht.
Grundsätzlich gilt sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz als Diskriminierung. Das heißt: Betroffene können sich nicht nur direkt gegen Täter oder Täterinnen wehren, sondern auch bei ihrem Arbeitgeber Schutz und Hilfe einfordern. Dieser hat nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) die Pflicht, gegen alle Formen sexueller Diskriminierung vorzugehen, sie zu unterbinden und zu ahnden. Außerdem sind manche Formen sexueller Belästigung – etwa wenn sie mit körperlichen Übergriffen einhergehen – auch strafrechtlich relevant und können zur Anzeige gebracht werden.
In Pforzheim haben sich Akteurinnen und Akteure aus Pforzheim, dem Enzkreis und dem Kreis Calw zusammengeschlossen, die alle das gemeinsame Ziel verfolgen, Angebote für Betroffene zu bündeln, weiter auszubauen und zu verbessern. Darüber hinaus stehen einzelne Netzwerkpartnerinnen und -partner als Ansprechpersonen für Personalverantwortliche und -vertretungen in Unternehmen, Betrieben, Institutionen und Organisationen zur Verfügung. Die Beteiligten setzen sich innerhalb des Netzwerks und darüber hinaus aktiv gegen sexuelle Diskriminierung, Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz sowie gegen alltäglichen Sexismus in unserer Gesellschaft ein. Gemeinsam entwickeln sie Angebote, Veranstaltungen und Projekte.
Weibliche Genitalverstümmelung
Der Sammelbegriff weibliche Genitalverstümmelung (engl. Female Genital Mutilation/Cutting, FGM/C) beschreibt nach der Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) die teilweise oder vollständige Entfernung oder Verletzung der weiblichen äußeren Genitalien ohne medizinische Gründe.
Bei dieser Praktik handelt es sich um eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung, etwa des Rechts auf Gesundheit und auf körperliche Unversehrtheit. Obwohl FGM international als Menschenrechtsverletzung anerkannt ist, sind weltweit über 200 Million Frauen und Mädchen davon betroffen, vor allem im nördlichen Afrika, in südostasiatischen Ländern und im Mittleren Osten. Auch in Deutschland sind – laut Zahlen des Bundesfamilienministeriums – an die 67.000 Frauen von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen.
Es gibt verschiedene Formen weiblicher Genitalverstümmelung. Je nach Land und Region wird der Eingriff bei Mädchen im Alter zwischen vier und 14 Jahren vorgenommen, manchmal aber auch schon im Alter von wenigen Tagen, kurz vor der Eheschließung oder vor der Geburt des ersten Kindes.
Die Motive für FGM sind vielschichtig und komplex: So berufen sich praktizierende Gemeinschaften auf soziale Normen, Traditionen, ästhetische Vorstellungen oder religiöse Vorschriften.
Die Folgen sind abhängig von der Art der Genitalverstümmelung. Grundsätzlich jedoch können alle Formen dieser Praktik schwere psychische, physische und soziale Folgen haben und sogar lebensbedrohlich sein. Zu den akuten Risiken zählen starke Schmerzen, Blutungen, Urinstau und Entzündungen. Langzeitfolgen können Unfruchtbarkeit, Schmerzen beim Geschlechtsverkehr und Einschränkungen des sexuellen Empfindens, psychische Problem wie Traumata oder Depressionen und Krankheiten wie HIV oder Hepatitis sein.
Laut Zahlen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sterben rund 25 Prozent der betroffenen Frauen und Mädchen an den Kurz- oder Langzeitfolgen.
In Pforzheim haben Fachkräfte verschiedener Träger und Institutionen das Netzwerk FGM gegründet, in dem sie gemeinsam zum Thema weibliche Genitalverstümmelung arbeiten und dazu in stetem Austausch stehen.
Weiterführende Informationen zur Arbeit des Netzwerks FGM
In Baden-Württemberg gibt es eine "Landesweite zentrale Anlaufstelle für von Genitalverstümmelung und Beschneidung (FGM/C) bedrohte und betroffene Frauen und Mädchen". Die Anlaufstelle informiert, berät, unterstützt und bietet weitreichende Vernetzung bei allen Fragen rund um weibliche Genitalverstümmelung/Beschneidung (FGM/C).
Informationskärtchen zu weiblicher Genitalverstümmelung/ Beschneidung (FGM_C)
Anlässlich des Internationalen Tags gegen weibliche Genitalverstümmelung am 06. Februar hat die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Pforzheim, Susanne Brückner, ein Informationskärtchen zur weiblichen Genitalverstümmelung/ Beschneidung (FGMC) veröffentlicht. Das Kärtchen macht auf lokale und überregionale Beratungsangebote aufmerksam. Darunter enthält es lokale Anlaufstellen wie das Netzwerk FGM in Pforzheim. Es ist ein praktisches und diskretes Informationsmittel für Fachkräfte, Betroffene und Personen aus deren Umfeld, um auf das vorhandene Hilfesystem hinzuweisen.
Das kostenfreie Informationskärtchen kann bei der Gleichstellungsstelle der Stadt Pforzheim angefragt werden unter gleichstellung@pforzheim.de oder telefonisch unter 07231 391297.
Zwangsheirat
Im Allgemeinen spricht man von Zwangsheirat, wenn die künftige Ehepartnerin oder der künftige Ehepartner vom Umfeld unter Druck gesetzt wird, damit sie oder er einer bevorstehenden Heirat zustimmt. Der familiäre und gesellschaftliche Druck kann im Rahmen einer Zwangsheirat, also während der Eheschließung selbst, oder im Rahmen einer Zwangsehe ausgeübt werden, also nach der Heirat, wenn es darum geht, die eheliche Gemeinschaft aufrecht zu erhalten. Der Druck kann verschiedene Formen annehmen: übermäßige Kontrolle, Drohungen, emotionale Erpressung, physische Gewalt oder andere Formen erniedrigender Behandlung.
Zwangsheiraten stellen eine Verletzung der Menschenrechte dar. So darf eine Ehe gemäß Art. 16 Abs. 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.
Bei der Abklärung, ob es sich um eine Zwangsheirat handelt, ist nur ausschlaggebend, ob die betroffene Person selbst das Gefühl hat, sie sei unter Druck gesetzt worden. Für Außenstehende mag eine Situation schwierig, unerträglich oder unangenehm scheinen. So lange jedoch die betroffene Person dies nicht so empfindet, kann nicht von einer Zwangsheirat gesprochen werden.
Prostitution
Prostitution, sexuelle Ausbeutung und Menschenhandel sind Themen, über die vielerorts eine längst überfällige gesellschaftliche Debatte entbrannt ist. Ansichten zu Prostitution und sexueller Ausbeutung unterliegen dem Wandel der Zeit und sind in politische, gesellschaftliche und kulturelle Sichtweisen und Zusammenhänge eingebunden. Politik, Gesellschaft, zivilgesellschaftliche Organisationen und die Wissenschaft diskutieren aus verschiedenen Blickwinkeln. Dabei unterscheiden sich die jeweiligen Positionen zum Teil sehr stark. Eine häufig diskutierte Frage ist, ob zwischen freiwilliger Prostitution und Zwangsprostitution unterschieden werden kann.
Auf internationaler und europäischer Ebene haben die Gesetzgeber ihre Bemühungen zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung in den letzten Jahren verstärkt. In Deutschland trat am 1. Juli 2017 das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft. Mit diesem Gesetz verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, Prostituierte zu schützen und deren Rechte zu stärken. Kriminalität in der Prostitution wie Menschenhandel, Gewalt gegen Prostituierte und Ausbeutung von Prostituierten und Zuhälterei soll bekämpft werden.
Digitale Gewalt
Geschlechtsspezifische Gewalt findet nicht nur analog statt, sondern gewinnt durch die Digitalisierung eine weitere Dimension und neue Qualität hinzu. Digitale Gewalt meint alle Formen von Gewalt, die sich digitaler Hilfsmittel bedienen oder im digitalen Raum stattfinden. Dabei stellt digitale Gewalt häufig eine Ergänzung oder Fortführung "analoger" Gewalt dar, etwa bei Partnerschaftsgewalt.
Unter digitaler Gewalt werden ganz unterschiedliche Phänomene zusammengefasst - von Hassrede ("Hate Speech") auf sozialen Medien über Cyberbelästigung am Arbeitsplatz hin zu digitaler Kontrolle mittels Stalkerware durch (Ex-)Partner. Einige Beispiele sind:
- Hate-Speech (Hassrede): Von Hate-Speech wird gesprochen, wenn Menschen im Netz öffentlich beschimpft, abgewertet oder bedroht werden werden. Oft sind solche Anfeindungen Reaktionen auf einen bestimmten Post oder Artikel und gehen häufig von einer großen Anzahl von Menschen aus.
- Identitätsmissbrauch und -diebstahl: Liegt vor, wenn sich als eine andere Person ausgegeben wird, um mit deren vermeintlicher Identität Einträge in Chats, Blogs und Internet-Foren zu verfassen oder auch wenn Onlinebestellung von Waren und Dienstleistungen im Namen der Betroffenen getätigt werden
- Cyberstalking: Generell versteht man unter Stalking das Verfolgen und Belästigen einer anderen Person gegen deren Willen über einen längeren Zeitraum. Beim Cyberstalking erfolgt Stalking über E-Mails, Beiträge und Nachrichten in Messenger, Chats oder andere soziale Netzwerke und digitale Medien. Dazu gehören auch (Video-)Überwachung, Abhören und Kontrolle mit digitalen Mitteln sowie das Ausspionieren der digitalen Aktivitäten der Betroffenen (häufig mit sogenannter "Spyware").
- Bildbasierte sexualisierte Gewalt: Kommt zum Beispiel dann vor, wenn gegen den Willen der Betroffenen intime Bildaufnahmen veröffentlicht werden oder damit gedroht wird. Ob die Bildaufnahmen ursprünglich freiwillig und wissentlich entstanden sind oder nicht, spielt dabei keine Rolle.
- Cybermobbing: Cybermobbing meint das Ausgrenzen, Schikanieren, Beleidigen und Verspotten einer Person durch E-Mails, Messenger-Nachrichten oder Posts in sozialen Medien. Cybermobbing kann ganz unterschiedliche Formen annehmen.
All diese verschiedenen Formen digitaler Gewalt haben jedoch auch Gemeinsamkeiten. So haben sie fortdauernden Charakter und sind omnipräsent. Das heißt, digitale Gewalt findet rund um die Uhr statt und Belästigungen enden beispielsweise nicht nach der Arbeit oder Schule. Vielmehr findet digitale Gewalt überall dort statt, wo digitale Medien verwendet werden. Weiterhin können Täter oftmals (vermeintlich) anonym agieren. Dadurch ist digitale Gewalt häufig schwer (strafrechtlich) verfolgbar.
Offizielle Zahlen zum Vorkommen digitaler Gewalt gibt es nicht. Denn die Kriminalstatistik erfasst zwar Straftatbestände wie etwa Beleidigung oder üble Nachrede. Es wird jedoch nicht berücksichtigt, ob dabei digitale Medien eine Rolle gespielt haben. Es ist aber davon auszugehen, dass sich digitale Gewalt immer stärker verbreitet.