Allgemeine Informationen
Kindertagespflege umfasst nach § 1 Abs. 7 des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) die Betreuung, Förderung, Bildung und Erziehung von Kindern durch geeignete Tagespflegepersonen.
Die Geeignetheit von Tagespflegepersonen wird umfassend geprüft:
- Alle Tagesmütter und -väter müssen ihre persönliche Eignung
- die Teilnahme an den erforderlichen Qualifizierungskursen
- sowie kindgerechte Räumlichkeiten nachweisen.
Erst nach dieser Überprüfung können sie die Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen. In der Kindertagespflege werden Kinder je nach Bedarf der in Ausbildung befindlichen oder berufstätigen Eltern von ausgebildeten Tagespflegepersonen betreut. Die Betreuung kann nach Absprache entweder im Haushalt der Tagesmutter /des Tagesvaters oder der Eltern der Kinder - also im vertrauten Wohnumfeld - oder in anderen geeigneten Räumen stattfinden. Die Eltern schließen hierfür einen privatrechtlichen Vertrag mit der Tagesmutter /dem Tagesvater ab.
Kindertagespflege ist eine familienähnliche Betreuungsform, die durch flexible Angebotszeiten den individuellen und damit sehr auf das einzelne Kind zugeschnittenen Betreuungsbedarf des Kindes sicherstellt.
Vermittlung von Tagespflegebetreuung
Wie finde ich eine Tagespflegestelle für mein Kind?
Umfassende Beratung zur Kindertagespflege und die Vermittlung von geeigneten, überprüften und nach den Vorschriften des Landes Baden-Württemberg qualifizierten Tagespflegepersonen bietet in Pforzheim das Tagespflegebüro des Deutschen Kinderschutzbundes Pforzheim Enzkreis e.V.
Auch zu einer Betreuung in einem TaPiR Standort können Sie sich vom Tagespflegebüro beraten lassen.
Wie erfolgt die Vermittlung?
Bitte melden Sie sich während der Bürozeiten im Tagespflegebüro. Nach einem ausführlichen persönlichen Beratungsgespräch werden Ihnen eine oder mehrere Tagespflegepersonen angeboten, mit der/denen Sie Kontakt aufnehmen können.
Zur Vormerkung für TaPiR am Familienzentrum Au können Sie sich auch direkt an die Zentrale Vormerkstelle wenden.
Betreuungskosten
Die Kosten der Betreuung in der Kindertagespflege sind in Pforzheim den Kosten der Betreuung in den Kindertagesstätten angeglichen. Einen Schnell-Beitragsrechnung zur Ermittlung der zu erwartenden Ausgaben und Infos zur finaziellen Unterstützung finden Sie hier:
Wie werde ich Tagespflegeperson?
Das Tagespflegebüro sucht neue Tagespflegepersonen und freut sich über Ihr Interesse.
Bitte melden Sie sich während der Bürozeiten im Tagespflegebüro (Kontakt im Infobereich unten). Dort werden Sie individuell beraten.
Nach Überprüfung Ihrer Eignung und der Teilnahme an den erforderlichen Qualifizierungskursen werden Sie entsprechend Ihrem Betreuungsangebot in die Vermittlungskartei aufgenommen.
Während Ihrer Tätigkeit als Tagespflegeperson werden Sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Tagespflegebüros bei Bedarf beraten und nehmen an Fortbildungsangeboten teil. Außerdem gibt es verschiedene Angebote, die den Austausch und die Vernetzung von Tagespflegepersonen fördern.
Erlaubnispflicht in der Kindertagespflege
Die Tätigkeit als Tagespflegeperson ist erlaubnispflichtig, wenn dabei ein- oder mehrere Kinder
- außerhalb der elterlichen Wohnung
- mehr als 15 Stunde pro Woche
- und gegen Entgelt länger als 3 Monate betreut werden.
Die Erlaubnispflicht gilt sowohl für die öffentlich geförderte als auch die rein private Form der Kindertagespflege. Für die Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege ist die Stadt Pforzheim als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe zuständig.
Eignungsüberprüfung und Qualifizierung von Tagespflegepersonen
Tagespflegepersonen müssen qualifiziert und auf ihre Eignung überprüft sein, wenn die Betreuung in Kindertagespflege öffentlich gefördert, d.h. durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe vermittelt oder finanziert wird bzw. wenn die Betreuung in Kindertagespflege erlaubnispflichtig ist.
Eignung von Tagespflegepersonen
Zur Kindertagespflege geeignet sind Personen, die sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen auszeichnen und die über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen. Sie sollen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben (§§ 23, 43 SGB VIII). Die Eignungsüberprüfung erfolgt in Pforzheim durch das Jugend- und Sozialamt. Ergänzend werden bei Beantragung der Erlaubnis zur Kindertagespflege die Vorlage von polizeilichen Führungszeugnissen, ärztlichen Bescheinigung sowie einem Nachweis über Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs und der Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz beim Gesundheitsamt gefordert.
Qualifizierung von Tagespflegepersonen
Tagespflegepersonen müssen vor ihrer Tätigkeit an einer Mindestqualifizierung von 50 Unterrichtseinheiten teilnehmen, daran anschließend tätigkeitsbegleitende, entsprechend den Landesvorschriften, weitere Qualifizierungskurse mit 250 Unterrichtseinheiten absolvieren und danach jährliche Fortbildungen besuchen. Diese Kurse und Fortbildungen werden vom Tagespflegebüro organisiert und durchgeführt.