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FAQ - Häufige Fragen zum neuen Berechnungsmodell

Wann muss ich eine neue Selbstauskunft einreichen?

Beachten Sie bitte, dass Sie 8 Wochen vor Auslaufen Ihres Kostenbeitragsschreibens eine neue Selbstauskunft mit den erforderlichen Nachweisen einreichen müssen. Sofern Ihr Kind neu in der Kindertageseinrichtung/in die Kindertagespflege aufgenommen wird müssen Sie die Selbstauskunft mit den erforderlichen Nachweisen 4 Wochen nach Erhalt der Platzzusage einreichen. 

Ich beziehe Sozialleistungen. Dann bin ich automatisch kostenbefreit, oder?

Nein. Beachten Sie bitte die Hinweise hier:

Informationen zu Kita, Hort, Kern- und Randzeitenbetreuung

Meine Familie hat in diesem Jahr sehr viel weniger Geld als noch 2023, als wir beide vollzeitbeschäftigt waren. Ich beziehe aktuell Kurzarbeitergeld, mein Mann war zeitweise arbeitslos.

Sofern Ihr Familieneinkommen 10% niedriger ist als im Jahr 2023, gehen Sie wie folgt vor: Sie füllen die Selbstauskunft mit den Daten für 2024 aus und reichen die Gehaltsabrechnungen ab Januar 2024 bis jetzt ein.

Mein Kind lebt in einem anderen Haushalt. Steht mir für dieses Kind auch ein Kinderfreibetrag zu?

Für das minderjährige bzw. kindergeldberechtigte, volljährige Kind, das außerhalb des Haushalts, der relevanten Elternteilte lebt, wird kein Kinderfreibetrag gewährt. Dies hat sich mit wirksamer Änderungssatzung seit dem 13.08.2022 geändert. 

Wieso ist die Einkommensberechnung anders als bei der Steuererklärung?

Die Steuererklärung hat ein vollkommen anderes Ziel als die Einkommensermittlung für Kitabeiträge. Für die Erfassung eines maßgeblichen Einkommens für den Kitabeitrag sollen insbesondere Geschwister (genauer gesagt die Anzahl der in der Familie lebenden kindergeldberechtigten Kinder) berücksichtigt werden. Ihr maßgebliches Einkommen in Bezug auf Kostenbeiträge in der Kinderbetreuung ist daher zum Beispiel ein anderer Betrag als in der Steuererklärung, aber auch ein anderer als bei Unterhaltspflicht.

Kann ich nicht einfach meine Lohnsteuerbescheinigung, die man im Januar/Februar bekommt einreichen statt der Gehaltsabrechnungen?

Nein, denn aus dieser ergeben sich nicht alle relevanten Einkommensbestandteile im Detail, z.B. Schichtzuschläge. Letztere gehören aber ebenfalls zum maßgeblichen Einkommen.

Der Bruttoverdienst ist das Bruttogehalt einschließlich aller tariflichen und außertariflichen Leistungs-, Sozial- und sonstigen Zulagen und Zuschlägen, wie z.B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Schichtzuschläge, steuerfreie Zulagen, private Pkw-Nutzung etc., unabhängig davon ob diese steuerpflichtig und/oder sozialversicherungspflichtig sind oder nicht. Nicht zum Einkommen zählen nur die Beitragszuschüsse des Arbeitgebers zur freiwilligen privaten Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung, wenn diese gewährt werden, weil die Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherung überschritten wurde und der Arbeitnehmer sich freiwillig versichert hat.

Wieso muss ich beim Kinderfreibetrag nur 2 eintragen, ich habe doch drei Kinder.

Es geht nicht um den Freibetrag des Steuerrechts. Bei der Feststellung des maßgeblichen Einkommens geht es darum zu sagen: für das Kind X soll ein Kostenbeitrag erhoben werden. Jedes weitere Kind wirkt mit 12,5% bzw. 8000€ einkommensmindernd. Es geht also, wenn Sie so wollen, um einen Geschwisterbonus.

Die Kinder meiner Freundin sind in einer anderen Kindertageseinrichtung als meine. In Ihrem Hort muss man die Bescheinigungen nicht im Hort abgeben, sondern online beim Träger. Wieso ist das bei meinen Kindern anders?

Es gibt unterschiedliche Träger der Kindertageseinrichtungen in der Stadt Pforzheim. Diese sind unterschiedlich groß und haben unterschiedliche Verwaltungsstrukturen. Sie können davon ausgehen, dass jeder Träger versucht hat eine Lösung zu finden, die sowohl familienorientiert als auch im Ablauf machbar ist. Bitte beachten Sie daher unbedingt die Angaben, die Ihre Einrichtung/Ihr Träger im Elternbrief macht.

Wir haben zwei Kinder. Kann ich für beide gleichzeitig die Selbstauskunft ausfüllen?

Sofern Sie mehrere Kinder in Kindertageseinrichtungen oder der Kindertagespflege betreuen lassen, müssen Sie nicht für jedes Kind einzeln eine eigene Selbstauskunft ausfüllen. Das geht nur bei Familien, in denen Vater und Mutter der Geschwister identisch sind. Reichen Sie eine Selbstauskunft ein und für das Geschwisterkind schreiben Sie eine Email an: einkommensberechnung(at)pforzheim.de

Betreff: Zusätzliche Bescheinigung für Geschwister

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe soeben die Selbstauskunft für mein Kind Marie L. eingereicht (KFAS_50_5_EK-….). Bitte stellen Sie mir eine Bescheinigung auch für mein/e Kind/er Yumi, geb. 01.01.20XX und Loris, geb. 02.02.20YY aus.

Hiermit versichern wir, dass Mutter und Vater der Kinder Marie, Yumi und Loris identisch sind. Die Einkommenssituation der Kinder ist daher gleich.

Mit freundlichem Gruß

Familie XY

 

 

Wann erfahre ich, wie viel ich bezahlen muss? Was muss ich überhaupt alles einreichen?

Wenn Sie die Selbstauskunft online ausgefüllt, mit Anhängen versehen und abgeschickt haben, erhalten Sie nach deren Bearbeitung eine Bescheinigung zum maßgeblichen Einkommen.

Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Sie Nachweise zu den von Ihnen in der Selbstauskunft getätigten Angaben einreichen müssen. Unvollständige Anträge können nicht bzw. nur mit zeitlicher Verzögerung bearbeitet werden.

Beispiel:
Es ist März 2024 und Sie füllen die Selbstauskunft aus. Sie geben in Ihrer Selbstauskunft Elterngeld und Einkommen aus einer Tätigkeit als Angestellte*r an. Dann müssen Sie der Selbstauskunft den Elterngeldbescheid und den Nachweis zum Einkommen im Dezember des Vorjahres, in dem Sie die Selbstauskunft einreichen, anfügen (im Fallbeispiel Dezember 2023). Nur, wenn Sie innerhalb des Vorjahres den Arbeitgeber gewechselt haben oder aber die Gehaltsabrechnung Dezember nicht den Gesamtbruttoverdienst des Jahres enthält, müssen Sie alle Gehaltszettel des Jahres (Januar bis Dezember) anfügen. Bitte hängen Sie ausschließlich Dateien im PDF, JPG oder ZIP-Format an.

Alternativ können Sie die Unterlagen per Post einreichen- bitte beachten Sie die Angaben dazu im Elternbrief, den Sie von Ihrer Kindertageseinrichtung erhalten haben.

Sobald Sie von der Einkommensberechnungsstelle die Bescheinigung des maßgeblichen Einkommens zur Berechnung Ihres Kindertageseinrichtungsbeitrages bzw. Ihres Kostenbeitrags für die Kindertagespflege erhalten, geben Sie diese in der Einrichtung ab, die ihr Kind besucht bzw. beim Träger dieser Einrichtung. Beachten Sie hier unbedingt die Informationen im Elternbrief, der die Vorgehensweise detailliert beschreibt.

Was passiert, wenn ich noch keine Nachricht habe, wie viel ich bezahlen muss, aber mein Träger möchte die Bescheinigung unbedingt haben?

Es ist möglich, dass sich die Beitragsfestsetzung verzögert. In diesem Fall legen Sie Ihrem Träger die Bearbeitungsnummer als Nachweis vor, dass Sie Ihre Selbstauskunft fristgerecht eingereicht haben. Diese Nummer erhalten ausschließlich diejenigen, die ihre Selbstauskunft online eingereicht haben, da diese Nummer beim Absenden automatisch erzeugt und Ihnen am Bildschirm angezeigt wird.

Wer die Unterlagen per Post eingereicht hat kann den Beleg des Einschreibens vorweisen bzw. um Bestätigung des Posteingangs per Mail bitten (einkommensberechnung(at)pforzheim.de)

 

Reicht es aus, wenn ich nur eine Gehaltsabrechnung abgebe? Eigentlich hat sich während des Jahres bei mir nichts geändert.

Es gibt Gehaltsabrechnungen, die generell keine Gesamtbruttowerte des Jahres ausweisen. Das ist abhängig vom Arbeitgeber. In diesem Fall müssen die Eltern alle 12 Gehaltsabrechnungen aus dem Jahr 2023 zur Verfügung stellen, aus denen dann die Gesamtsumme ermittelt werden kann. Achten Sie also bitte darauf, ob auf Ihrer Dezemberabrechnung das Gesamtbrutto zu sehen ist- wenn nicht, reichen Sie bitte alle 12 Monate ein.

Achtung: Die Lohnsteuerbescheinigung ist nicht ausreichend!

In der Selbstauskunft werden die Kinder zum Stichtag erfasst. Ich bin aber gerade schwanger, d.h. die Kinderzahl verändert sich bald.

Wenn ein Kind geboren wird ist das für Familien, die ohnehin kostenbefreit sind, ein schönes Familienereignis ohne Einfluss auf die Betrachtung der Kostenbeitragssituation.

Familien, die Beiträge zahlen, können mit dem online nutzbaren Beitragsrechner prüfen, inwiefern sich das maßgebliche Einkommen dadurch ändern wird. Sofern es 10% niedriger als das bereits festgestellte maßgeblichen Einkommen ist, reichen Sie bitte die erforderlichen Unterlagen (Geburtsurkunde) bei den Kolleg*innen der Einkommensfeststellung ein, damit ein neues maßgebliches Einkommen festgelegt werden kann. Diese ist wieder die Grundlage der Berechnung des neuen Kostenbeitrags.

Was muss ich machen, wenn sich während des Jahres mein Einkommen verändert (mehr oder weniger)?

Sofern Ihr Einkommen sich um weniger als 10% ändert (siehe Satzung §4 Absatz 9) müssen Sie nichts tun. Hat sich Ihr Einkommen um mindestens 10% vermindert reichen Sie bitte die Änderungen mit entsprechenden Nachweisen bei den Kolleg*innen der Einkommensfeststellung ein, damit ein neues maßgebliches Einkommen festgelegt werden kann.

Sie könnten vorab über den online verfügbaren Beitragsrechner prüfen, ob die Änderung zu signifikanten Unterschieden Ihres Beitrags führen wird. Sie haben dann die Möglichkeit selbst zu entscheiden, ob Sie ggf. auch bis zum Ablauf der ersten Bescheinigung zum maßgeblichen Einkommen warten.

Ich möchte nicht, dass die Einrichtung mein anrechenbares Einkommen erfährt. Wie kann ich vorgehen?

Sie erhalten nach der Selbstauskunft die „Bescheinigung zum maßgeblichen Einkommen“. Diesem ist ab der dritten Seite die Aufstellung beigefügt, auf der für alle Modul- und Altersvarianten in dieser Einkommensgruppe der Beitrag festgelegt ist. Sofern Sie diesen in der Kinderbetreuungseinrichtung (oder beim Träger- beachten Sie hierzu bitte unbedingt die Angaben in Ihrem Elternbrief) vorlegen wird die Einrichtung Ihr Einkommen nicht sehen.

In wie weit hat die Kinderanzahl (Ü18) Auswirkungen auf die Berechnung? Wem muss ich Volljährigkeit melden?

Wenn die Kindergeldberechtigung während des Beitragszeitraums entfällt, hat dies keine Auswirkungen auf den laufenden Beitrag.

Wie erfährt die Einrichtung über die Dauer des Sozialleistungsbezugs? Ist diese auf der Bescheinigung ersichtlich?

Ja, die Kostenbefreiung gilt nur für die Dauer des Sozialleistungsbezugs. Bitte denken Sie daran, sich vor Ablauf des Leistungsbezugs um eine Folgebescheinigung zu kümmern.

Sollte der Leistungsbezug enden, füllen Sie bitte spätestens 8 Wochen vor Ablauf die Selbstauskunft aus.

Ich lebe mit meinem Partner zusammen in einem Haushalt und wir haben beide den Elternbrief bekommen. Müssen wir die Selbstauskunft doppelt ausfüllen?

Sofern Sie mit dem anderen Elternteil in einem Haushalt wohnen und Sie beide dieses Schreiben erhalten haben, ist es ausreichend, wenn Sie die Selbstauskunft einmal online ausfüllen und mit den entsprechenden Anhängen versehen absenden.  

Alternativ können Sie die Unterlagen (die Selbstauskunft bitte von beiden Eltern unterschrieben) per Post einreichen- bitte beachten Sie die Angaben dazu im Elternbrief.

Wir wohnen nicht in Pforzheim, aber unser Kind wird in Pforzheim betreut. Unser Arbeitslosengeld beziehen wir allerdings vom Jobcenter Calw. Bekommen wir von dort auch automatisch so ein Schreiben, dass wir kostenbefreit sind?

Nein. Bitte füllen Sie die Selbstauskunft aus und senden Sie Ihren Leistungsbescheid des Jobcenters Calw 2023 als Nachweis Ihres Leistungsbezugs im Anhang.

Wir haben eigene Kinder und ein Pflegekind. Muss ich auch für das Pflegekind eine Selbstauskunft ausfüllen?

Nein. Für Pflegekinder müssen von den Pflegeeltern keine Betreuungskosten mehr gezahlt werden.

Sofern Sie versehentlich schon eine Selbstauskunft für ihr Pflegekind eingereicht haben, reicht ein Hinweis per Mail an einkommensberechnung(at)pforzheim.de mit dem Namen des Kindes im Betreff und Bitte um Löschung der eingegangenen Selbstauskunft zu diesem Kind.

Wir wohnen in Pforzheim und beziehen Sozialleistungen. Unser Kind wird in einer Einrichtung im Enzkreis betreut. Was müssen wir tun, damit wir vom Kostenbeitrag befreit sind?

Wenn eine Familie in Pforzheim wohnhaft ist und Sozialleistungen bezieht, das Kind aber im Enzkreis betreut wird, muss die Familie in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe Pforzheim den "Antrag auf Übernahme von Teilnahmebeiträgen" einreichen, damit die Beitragsgebühren von der Stadt Pforzheim übernommen werden.