Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB
Auslegung von 11.12.2023 bis 29.12.2023
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird in Form einer Offenlage der Vorentwurfsunterlagen durchgeführt. Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung während der Öffnungszeiten oder nach telefonischer Anmeldung (Tel. 39-2477) im Planungsamt der Stadt Pforzheim (Technisches Rathaus, Östliche Karl-Friedrich-Straße 4-6, Flur 5. OG) zu unterrichten und während dieser Frist zu äußern.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich, auch per E-Mail oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.
Worum es geht:
Das Ziel des Bebauungsplanes ist Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage.
Zeichnerischer Teil:
- Bebauungsplan Vorentwurf391 KB
- Lageplan344 KB
Textteil:
- Textliche Festsetzung590 KB
- Begründung645 KB
- Umweltbericht1 MB
Gutachten und Stellungnahmen:
Bekanntmachung
- Bekanntmachung283 KB