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Bebauungsplan "Kurze Gewann"

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB

Auslegung von 12.02.2024 bis 08.03.2024

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird in Form einer Offenlage der Vorentwurfsunterlagen durchgeführt. Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung in der Zeit von Montag, 12.02.2024, bis einschließlich Freitag, 08.03.2024, während der Öffnungszeiten des Technischen Rathauses oder zusätzlich nach telefonischer Anmeldung im Planungsamt der Stadt Pforzheim, Flur 5. OG, zu unterrichten und während dieser Frist zu äußern.

Unabhängig davon haben Sie die Möglichkeit, die Planung nach telefonischer Anmeldung mit sachkundigem Personal des Amtes zu erörtern.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Bitte nutzen Sie hierzu das Beteiligungsformular. In dieses können neben Text auch Bilder oder Dateien angefügt werden.

Alternativ nutzen Sie bitte die Emailadresse bauleitplanung(at)pforzheim.de. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Worum es geht:

Das Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen zur Realisierung eines Wohnquartiers.

Zeichnerischer Teil:

Gutachten und Stellungnahmen: