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Ring im Schmuckmuseum: Neue Stellungnahme stärkt Einordnung als historisches Kulturgut aus Polen

© Stadt PforzheimFoto: Winfried Reinhardt

Ein bedeutendes Schmuckstück im Bestand des Schmuckmuseums Pforzheim rückt erneut in den Fokus: Bei dem Ring aus der Sammlung „Battke“, der 1963 durch Schenkung in den Besitz der Stadt gelangte, handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um ein Exponat, das von polnischer Seite mit einem aus der Königlichen Schatulle in Krakau entwendeten Ring in Verbindung gebracht wird – und damit um den sogenannten Ring von König Sigismund I. dem Alten von Polen. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Stellungnahme des Nationalmuseums Krakau zu einem vom Schmuckmuseum bereits im Frühjahr 2025 beauftragten Gutachten, das von einer öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Diamanten, Edelsteine und Schmuck erstattet wurde.

Ein zentraler Kritikpunkt betrifft die bislang angenommene Gewichtsabweichung: Das deutsche Gutachten hatte die historische Gewichtsangabe des Rings von Sigismund mit „¾ Lot“ in einem Brief des Jahres 1791 als „polnisches Lot“ interpretiert und daraus eine rechnerische Abweichung zum Pforzheimer Ring abgeleitet. Die neue Stellungnahme zeigt jedoch nachvollziehbar, dass diese Interpretation nicht tragfähig ist. Die Maßeinheit „Lot“ war historisch nicht einheitlich definiert und variierte je nach Region und Zeit erheblich. Zudem sei davon auszugehen, dass der Bezeichnung im Brief eher eine im deutschsprachigen Raum gebräuchliche Maßeinheit zugrunde liegt. Unter Berücksichtigung dieser Faktoren spricht das Argument der Gewichtsunterschiede nicht mehr gegen eine Identifizierung des Rings als denjenigen, der aus der Königlichen Schatulle in Krakau entwendet wurde. Auch weitere im Gutachten angeführte Aspekte – etwa zur Schliffart oder zur Statur des Königs – werden in der neuen Stellungnahme relativiert.

Die Stellungnahme stützt sich insbesondere auf eine vergleichende Analyse historischer Fotografien sowie auf material- und maßbezogene Untersuchungen. Im Ergebnis verbleibt eine geringe Restunsicherheit, weshalb aufgrund der neueren Erkenntnisse mittlerweile auch das Schmuckmuseum von einer sehr wahrscheinlichen Übereinstimmung des Exponats ausgeht. Vor diesem Hintergrund verdichten sich die Hinweise, dass es sich bei dem Ring um sogenannte Beutekunst handeln dürfte. Darunter versteht man Kulturgüter, die im Zusammenhang mit Kriegshandlungen aus dem Ursprungsland herausgebracht wurden (insbesondere Plünderungen öffentlicher Museen und Ausstellungen). Nach Angaben des polnischen Kulturministeriums wurde der Ring vor dem Krieg im Museum der Fürsten Czartoryski in Krakau aufbewahrt und im Zuge des deutschen Einmarsches 1939 nach Deutschland verbracht.

Rechtliche Würdigung

Rechtlich stellt sich die Situation differenziert dar: Nach deutschem Zivilrecht bestehen heute keine Herausgabeansprüche mehr. Das Eigentum dürfte aufgrund langjähriger Besitzverhältnisse auf die Stadt Pforzheim übergegangen sein. Auch nach europäischem Kollisionsrecht sowie nach polnischem Recht ergeben sich aufgrund eingetretener Verjährung keine zivilrechtlichen Rückgabeansprüche. Unabhängig davon haben sich die Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland in einer gemeinsamen Erklärung darauf verständigt, Beutekunst, die sich in öffentlichem Besitz befindet, grundsätzlich bedingungslos zurückzugeben. Diese Selbstverpflichtung ist rechtlich nicht bindend, entfaltet jedoch eine hohe moralische und kulturpolitische Bedeutung.

Davon zu unterscheiden ist sogenannte Raubkunst. Hierbei handelt es sich um Kulturgüter, die NS-verfolgungsbedingt – also insbesondere jüdischen Eigentümerinnen und Eigentümern – entwendet wurden. Für diese Fälle gibt es die Schiedsstelle für die Rückgabe von NS-Raubgut.

Kulturbürgermeister Volle beschreibt weiteres Vorgehen

Für Kulturbürgermeister Tobias Volle ist daher klar: „Wir gehen verantwortungsvoll mit der Situation um.“ Dazu gehöre insbesondere, die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen sorgfältig zu prüfen. „Unser weiteres Vorgehen war daher bereits am Dienstag ein Thema in der Bürgermeisterrunde. Mit Oberbürgermeister Boch, den weiteren Bürgermeistern und dem Rechtsamtsleiter bin ich mir einig, dass eine Entscheidung des Gemeinderats über die Rückgabe des Rings erforderlich ist. Teil des Beschlusses könnte auch eine grundsätzliche Handlungsrichtlinie für die Verwaltung beinhalten, zukünftige Beute- oder Raubkunst zurückgeben zu dürfen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen“, so Volle weiter. „Eine Beschlussvorlage ist bereits seit etwa zwei Wochen in Abstimmung, so dass diese im April im Kulturausschuss vorberaten und im Mai im Gemeinderat entschieden werden könnte. Parallel werden mögliche Modalitäten einer Rückgabe geprüft, auch im Austausch mit dem Auswärtigen Amt“, sagt der Kulturbürgermeister. Denkbar ist neben der Idee einer Rückgabe des Rings zu einem feierlichen Anlass unter anderem, eine Rückgabe im Rahmen eines bereits geplanten Besuchs von Oberbürgermeister Peter Boch in der polnischen Partnerstadt Tschenstochau in diesem Jahr vorzunehmen. Dort war der Ring bereits ausgestellt worden – erstmals war dabei die auffällige Ähnlichkeit mit dem Ring aus der Königlichen Schatulle in Krakau festgestellt worden.