Mehrheitswahl
In diesem Fall kann jeder Wähler genau eine Entscheidungsalternative auswählen.
Man unterscheidet zwischen:
- absoluter Mehrheit:
Hier muss der Wahlsieger mehr als die Hälfte aller abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen. - einfache Mehrheit:
Hier gilt derjenige als Wahlsieger, der die meisten Stimmen erhalten hat