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Mehrheitswahl

In diesem Fall kann jeder Wähler genau eine Entscheidungsalternative auswählen.

Man unterscheidet zwischen:

  • absoluter Mehrheit:
    Hier muss der Wahlsieger mehr als die Hälfte aller abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen.
  • einfache Mehrheit:
    Hier gilt derjenige als Wahlsieger, der die meisten Stimmen erhalten hat