Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Personen, die durch eine Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 des Sozialgesetzbuches, Neuntes Buch (SGB IX), wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe.
Leistungen der Eingliederungshilfe sind vor allem:
- Ambulant betreutes Wohnen
- Beschäftigung und Betreuung in Werkstätten für behinderte Menschen
- Kurzzeitunterbringung
- Hilfsmittelversorgung
- Hochschulhilfe
- Persönliches Budget
- Stationäre Unterbringung in Wohnheimen
Antragsformulare sowie weitere Auskünfte erhalten Sie beim Jugend- und Sozialamt.
Schwerbehindertenangelegenheiten
Schwerbehindertenausweise
Einen Schwerbehindertenausweis können Sie beim Versorgungsamt beantragen. Für Pforzheimer Bürgerinnen und Bürger ist das Landratsamt Enzkreis zuständig. Anträge inklusive sämtlicher Erweiterungsanträge erhalten Sie auch beim Jugend- und Sozialamt.
Fahrdienst für Schwerbehinderte (Behindertenfahrdienst)
Schwerbehinderte können einen Antrag auf Ausstellung eines Berechtigungsausweises zur Teilnahme am Fahrdienst für Schwerstbehinderte stellen.
Voraussetzungen:
- im Schwerbehindertenausweis wurde das Merkzeichen "aG" (im Ausnahmefall auch "H") anerkannt
- sozialhilferechtliche Voraussetzungen sind erfüllt.
Verfahrenslotse – Beratung für junge Menschen mit (drohender) Behinderung und ihre Familien
Der Zugang zu Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe kann manchmal kompliziert sein.
Unsere Verfahrenslotsin unterstützt Familien, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene dabei, ihre Ansprüche wahrzunehmen.
Die Verfahrenslotsin hilft jungen Menschen und ihren Familien, ihre Ansprüche auf Eingliederungshilfe erfolgreich durchzusetzen und unterstützt im gesamten Verfahren.
Das Angebot richtet sich an:
- Alle jungen Menschen bis zum 27. Geburtstag, die eine Behinderung haben oder bei denen der Verdacht auf eine Behinderung besteht
- Eltern, Familienmitglieder, Erziehungsberechtigte, sowie gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer
Was machen die Verfahrenslotsen?
- Unterstützung bei der Orientierung im Sozialleistungssystem
- Beratung zu Ansprüchen und Antragsverfahren
- Hilfe bei der Kommunikation mit Behörden
- Vermittlung an zuständige Stellen und Beratungsangebote
- Begleitung bei schwierigen Verfahren
Das Angebot ist:
- Kostenlos
- Freiwillig
- Vertraulich
- Unabhängig
Kontakt:
Die Beratung erfolgt nach Terminvereinbarung telefonisch, vor Ort oder online.
Für Terminvereinbarungen oder weitere Informationen melden Sie sich bei
Seda Budak - Verfahrenslotsin