Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Personen, die durch eine Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 des Sozialgesetzbuches, Neuntes Buch (SGB IX), wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe.
Leistungen der Eingliederungshilfe sind vor allem:
- Ambulant betreutes Wohnen
- Beschäftigung und Betreuung in Werkstätten für behinderte Menschen
- Kurzzeitunterbringung
- Hilfsmittelversorgung
- Hochschulhilfe
- Persönliches Budget
- Stationäre Unterbringung in Wohnheimen
Antragsformulare sowie weitere Auskünfte erhalten Sie beim Jugend- und Sozialamt.
Eingliederungshilfe: Infos in Leichter Sprache
Zur Verfügung gestellt vom Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg
Schwerbehindertenangelegenheiten
Schwerbehindertenausweise
Einen Schwerbehindertenausweis können Sie beim Versorgungsamt beantragen. Für Pforzheimer Bürger:innen ist das Landratsamt Enzkreis zuständig. Anträge inkl. sämtlicher Erweiterungsanträge erhalten Sie auch beim Jugend- und Sozialamt.
Fahrdienst für Schwerbehinderte (Behindertenfahrdienst)
Schwerbehinderte können einen Antrag auf Ausstellung eines Berechtigungsausweises zur Teilnahme am Fahrdienst für Schwerstbehinderte stellen.
Voraussetzungen:
- im Schwerbehindertenausweis wurde das Merkzeichen "aG" (im Ausnahmefall auch "H") anerkannt
- sozialhilferechtliche Voraussetzungen sind erfüllt.