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Probleme mit ausbleibenden Unterhaltszahlungen?

Wir informieren Sie zum Angebot der "Beistandschaften"

Was bedeutet Beistandschaft?

Das Team der Abteilung Beistandschaften berät und unterstützt Eltern, die von einem anderen Elternteil Kindesunterhalt einfordern müssen oder eine Vaterschaft feststellen lassen wollen. Das Angebot ist kostenlos.

Wer kann eine Beistandschaft beantragen?

Jeder Elternteil, bei dem sich das Kind aufhält, kann eine Beistandschaft beantragen. Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugend- und Sozialamt. Sobald der Antrag dort eingegangen ist wird das Jugend- und Sozialamt sofort Beistand des Kindes.

Wann kann eine Beistandschaft beantragt werden?

Die Beistandschaft kann bereits vor der Geburt des Kindes beantragt werden, wenn die werdende Mutter nicht verheiratet ist. Nach der Geburt kann die Beistandschaft ebenfalls beantragt werden, bis das Kind volljährig ist.

In welchem Umfang gilt eine Beistandschaft?

Der antragstellende Elternteil entscheidet, in welchem Umfang eine Beistandschaft ausgeführt werden soll. Er kann die Beistandschaft somit auf bestimmte Aufgaben, z. B. die Feststellung der Vaterschaft, beschränken. Durch die Beistandschaft wird die Sorgerechtsregelung zunächst nicht eingeschränkt.

Wie lange dauert eine Beistandschaft?

Eine Beistandschaft besteht so lange bis der Elternteil, der die Beistandschaft beantragt hat, den Bedarf zur Beistandschaft schriftlich wiederruft. Sie endet ebenfalls, wenn der Elternteil, der die Beistandschaft beantragt hat,  die Alleinsorge verliert. Dies kann durch einen Sorgerechtsentzug oder durch einen Umzug des Kindes ins Ausland geschehen.