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Informationen zum Umgangsrecht

Kinder haben einen Rechtsanspruch auf den Umgang mit beiden Elternteilen, und zwar unabhängig davon, ob diese sorgeberechtigt sind.

Entsprechend sind die Eltern zu Umgang mit dem Kind/den Kindern verpflichtet. Auch Großeltern, Geschwister, frühere Stiefelternteile und andere Bezugspersonen haben ein Umgangsrecht, wenn es dem Kindeswohl dient.

Betreuter Umgang

Sind die Elternteile hinsichtlich des Umgangsrechts zerstritten oder ordnet das Familiengericht einen begleiteten "Umgang" an, kann ein sogenannter "Betreuter Umgang" stattfinden. Dies bedeutet, dass Besuchskontakte nur in Gegenwart eines mitwirkungsbereiten Dritten statt finden. In Pforzheim wird der beschützte Umgang vom Kinderschutzbund durchgeführt. Die Eltern müssen dazu einen Antrag beim Jugend- und Sozialamt stellen.

Beratungsanspruch

Eltern haben Anspruch auf Beratung bei all diesen Fragen z. B. hinsichtlich der Entwicklung eines gemeinsamen Konzeptes zur Regelung der elterlichen Sorge oder bei der Ausgestaltung des Umgangsrechtes.

In folgenden Institutionen können Sie sich beraten lassen: