Betreuter Umgang
Sind die Elternteile hinsichtlich des Umgangsrechts zerstritten oder ordnet das Familiengericht einen begleiteten "Umgang" an, kann ein sogenannter "Betreuter Umgang" stattfinden. Dies bedeutet, dass Besuchskontakte nur in Gegenwart eines mitwirkungsbereiten Dritten statt finden. In Pforzheim wird der beschützte Umgang vom Kinderschutzbund durchgeführt. Die Eltern müssen dazu einen Antrag beim Jugend- und Sozialamt stellen.