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Abteilung für Migration und Flüchtlinge (Ausländerbehörde)

Zuständigkeit

Zuständige Kontaktperson finden
Die Ausländerbehörde hat vier Bereiche.

Diese Übersicht hilft Ihnen die richtige Kontaktperson zu finden.

Asyl- und Flüchtlingswesen,

wenn ich

  • im laufenden Asylverfahren bin (Aufenthaltsgestattung)
  • eine Duldung habe
  • eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen habe (z.B. Ukraine, Flüchtlinge, subsidiärer Schutz, Abschiebeverbot)
  • später als 90 Tage vor Kriegsbeginn aus der Ukraine nach Deutschland eingereist bin

Ausländerwesen,

wenn ich

  • mit Visum nach Deutschland eingereist bin
  • legal visumsfrei nach Deutschland eingereist bin
  • eine Aufenthaltserlaubnis für Arbeit / Ausbildung / Familie / Studium habe
  • eine Niederlassungserlaubnis habe

 EU und Ausgabe,

Ausgabe

wenn ich

  • meine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis abholen möchte
  • auf meinem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) meine Adresse oder meinen PIN ändern möchte

EU

wenn ich

  • eine Daueraufenthaltsbescheinigung brauche
  • eine (Dauer-)Aufenthaltskarte als Angehörige(r) eines EU-Bürgers beantragen möchte

Zugeordnete Stellen