Abteilung für Migration und Flüchtlinge (Ausländerbehörde)
Zuständigkeit
Zuständige Kontaktperson finden
Die Ausländerbehörde hat vier Bereiche.
Diese Übersicht hilft Ihnen die richtige Kontaktperson zu finden.
Asyl- und Flüchtlingswesen,
wenn ich
- im laufenden Asylverfahren bin (Aufenthaltsgestattung)
- eine Duldung habe
- eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen habe (z.B. Ukraine, Flüchtlinge, subsidiärer Schutz, Abschiebeverbot)
- später als 90 Tage vor Kriegsbeginn aus der Ukraine nach Deutschland eingereist bin
Ausländerwesen,
wenn ich
- mit Visum nach Deutschland eingereist bin
- legal visumsfrei nach Deutschland eingereist bin
- eine Aufenthaltserlaubnis für Arbeit / Ausbildung / Familie / Studium habe
- eine Niederlassungserlaubnis habe
EU und Ausgabe,
Ausgabe
wenn ich
- meine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis abholen möchte
- auf meinem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) meine Adresse oder meinen PIN ändern möchte
EU
wenn ich
- eine Daueraufenthaltsbescheinigung brauche
- eine (Dauer-)Aufenthaltskarte als Angehörige(r) eines EU-Bürgers beantragen möchte