Ausländerwesen
Für diese Anliegen können Sie einen Termin machen:
- Ich möchte eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis beantragen.
- Ich möchte meine Aufenthaltserlaubnis verlängern.
- Ich habe eine Niederlassungserlaubnis und mein Pass ist abgelaufen.
- Ich habe meinen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) oder meinen Reisepass verloren.
Bitte machen Sie einen Termin bei Ihrer Kontaktperson.
Ich möchte meine Arbeit oder meinen Arbeitgeber wechseln
Bitte füllen Sie die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber aus.
Senden Sie dann eine E-Mail mit Ihrem Ausweis und dem Arbeitsvertrag an Ihre zuständige Kontaktperson.
Mein Kind ist geboren
Ihr Kind braucht einen Aufenthaltstitel.
Dafür braucht das Kind einen Nationalpass oder einen anerkannten Kinderausweis.
Sie können Ihr Kind auch in Ihren eigenen Pass eintragen lassen.
Die Dokumente dafür erhalten Sie bei Botschaft oder Konsulat Ihres Herkunftslandes (in Deutschland).
Wenn Sie den Pass haben, können Sie einen Aufenthaltstitel beantragen.
Bitte machen Sie einen Termin bei Ihrer Kontaktperson.
Hier kommen Sie wieder zur Abteilungsseite für Migration und Flüchtlinge
Zuständigkeit
Die Telefonzeiten Ihrer Ansprechperson finden Sie unten unter Kontaktpersonen.
Betreute Verfahren
Kontaktpersonen
- Ly Noee
- +49 7231 39 3454
- A–Bai
- M–Mans
Zuständigkeit:
- Fatos Akturan
- +49 7231 39 1032
- Baj-Cep
- Mant-Mef
Zuständigkeit:
- Liv Maier
- +49 7231 39 2509
- Ceq-Gay
- Meg-Mit
Zuständigkeit:
- Katharina Herrmann
- +49 7231 39 3160
- Gaz–Jok
- Miu–Mul
Zuständigkeit:
- Timucin Oflaz
- +49 7231 39 3454
- Jol–Kun
- Mum–Nan
Zuständigkeit:
- Beyza Ekiz
- +49 7231 39 3084
- Kuo–Sab
- Nao–Nij
Zuständigkeit:
- Monika Bernhardt
- +49 7231 39 3162
- Sac–Stb
- Nic–Omb
Zuständigkeit:
- Kauthar Kaidi
- +49 7231 39 3420
- Stc–Z
- Omc–Oz
Zuständigkeit: