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Info Seite - Virtuelles Amt Stadt Pforzheim

Hier finden Sie die wichtigsten Infos zum Virtuellen Amt der Stadt Pforzheim.

Mit dem Virtuellen Amt Pforzheim können Sie ausgewählte Verwaltungsservices des Bürgercentrum digital nutzen: Anträge stellen, Informationen abrufen und Zeit sparen. Beim Virtuellen Amt handelt sich um eine Lösung, die Ihnen ermöglicht, verschiedene Behördenleistungen vollständig virtuell abzuwickeln.

Ihre Bürgeranliegen können ortsunabhängig, barrierefrei, fallabschließend und ohne Medienbruch bearbeitet werden. Ermöglicht wird dies durch rechtssichere Online-Signaturen, die parallele Ansicht und Bearbeitung von Dokumenten sowie die direkte Online-Bezahlung von Dienstleistungen innerhalb eines Online-Termins. Es handelt sich um ein Video-Gespräch mit einem Mitarbeitenden unseres Bürgercentrums.

Bei dem Virtuellen Amt der Stadt Pforzheim handelt es sich um ein ergänzendes Angebot. Selbstverständlich bieten wir weiterhin viele Angelegenheiten auch persönlich vor Ort an. Wir bieten Ihnen durch das Virtuelle Amt eine schnelle, sichere und persönliche Videoberatung für verschiede Verwaltungsanliegen – ganz ohne Anfahrt und Wartezeit. Einfach Termin buchen, online verbinden und individuelle Unterstützung erhalten. Ideal für flexible Beratung, barrierefreien Zugang und eine moderne, digitale Verwaltung.

So läuft ein Termin im Virtuellen Amt Pforzheim ab

Schritt 1: Termin buchen
Vereinbaren Sie Ihren Termin bequem über die Online‑Terminbuchung und wählen Sie dabei eine oder mehrere Leistungen aus dem Angebot des Virtuellen Amts der Stadt Pforzheim. Im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigungs‑E-Mail mit dem Zugangslink zur Online‑Sitzung.

Schritt 2: Teilnahme starten
Zum festgelegten Zeitpunkt öffnen Sie den Link aus der E-Mail und betreten das Virtuelle Amt der Stadt Pforzheim - ganz ohne Registrierung oder Installation zusätzlicher Software.

Schritt 3: Identität bestätigen
Erfordert Ihr Anliegen eine Legitimation, weisen Sie sich per Kamera mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) aus.

Schritt 4: Anliegen bearbeiten
Die zuständige Sachbearbeitung begleitet Sie Schritt für Schritt durch den Vorgang. Dabei können Sie Anträge und Formulare direkt im Browser ausfüllen und digital unterschreiben (per Touchpad oder TAN-Verfahren).

Schritt 5: Unterlagen abrufen
Nach Abschluss stehen Ihnen alle Dokumente unmittelbar im Virtuellen Amt zum Download bereit und Sie können diese herunterladen.

Die wichtigsten Infos auf einen Blick

Was sind die technischen Voraussetzungen für die Nutzung des Virtuellen Amts?

Sie benötigen ein internetfähiges Endgerät (PC, Notebook, Tablet oder Smartphone) mit Mikrofon, Kamera und Zugang zum Internet. Achten Sie bitte darauf, dass ihre Internetverbindung stabil ist.

Muss ich eine App oder ein Programm installieren?

Nein, das Virtuelle Amt der Stadt Pforzheim ist browserbasiert. Das Herunterladen oder Installieren einer App bzw. eines Programms ist nicht notwendig. Sie können Ihren normalen Internetbrowser verwenden.

Wie bezahle ich die Bearbeitungsgebühren im Virtuellen Amt?

Im Virtuellen Amt haben Sie die Möglichkeit, anfallende Gebühren sicher und komfortabel online zu begleichen. Dafür stehen Ihnen die gängigen Zahlungsmethoden PayPal sowie Kreditkarte zur Verfügung. Die Bezahlung kann direkt während des digitalen Antragsprozesses erfolgen, sodass Sie Ihren Vorgang vollständig online abschließen können.

Mehr Fragen?

Hier finden Sie unser FAQ zum Virtuellen Amt der Stadt Pforzheim.

Sie haben noch Fragen zum Datenschutz im Rahmen des Virtuellen Amts der Stadt Pforzheim?

Hier finden Sie unsere Datenschutzhinweise.

Wichtiger Hinweis:

Sie dürfen keine unerlaubten Aufnahmen im Rahmen des Virtuellen Amt anfertigen. 

Dies wäre eine Straftat nach § 201 bzw. § 201a StGB. Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen:
Wenn Sie ohne Einverständnis und unbefugt eine Foto-, Video- oder Tonaufnahme von einer anderen Person anfertigen, erfüllt dies den Straftatbestand des § 201 bzw. § 201a StGB.
Strafbar ist es ebenso, sollten Sie eine solche unbefugten Aufnahmen verwenden oder Dritten zugänglich machen.