Dass Vögel häufig an Glasflächen anprallen, ist schon sehr lange bekannt! Die sich im Glas spiegelnde (begrünte) Umgebung suggeriert den Vögeln einen nutzbaren Lebensraum, den man anfliegen kann. Der Anprall an Glas verursacht dann allzu häufig den Tod der Vögel durch Schädelbruch, schwere Gehirnerschütterungen und sonstige Traumata. Verunfallte Vögel stürzen zu Boden und werden dort oft - bewegungsunfähig - Opfer von Katzen oder anderen Beutegreifern.
Schon vor Jahrzehnten wurde von Vogelschützern beklagt, dass Glas immer häufiger im Hausbau verwendet wird und Vogelschlag verstärkt verursacht. Der Trend zu Glas als Baumaterial und Gestaltungsmittel in der Architektur dürfte sich in letzter Zeit sogar noch weiter verstärkt haben! Nie war es deshalb so wichtig wie heute, dass Architekten, Planer, Bauherren, Behörden, Hausbewohner u.a. sich diesem Thema widmen und Verantwortung übernehmen! Die Nichtberücksichtigung des Vogelschlag-Problems bei Bauvorhaben kann einen Verstoß gegen den § 44 (1) BNatSchG darstellen und einen rechtlichen Mangel bedeuten. Dieser Paragraph § 44 BNatSchG unterliegt nicht der Abwägung im Genehmigungsprozess. Da alle wildlebenden Vögel in Deutschland mindestens besonders geschützt sind, gilt der § 44 BNatSchG auch im Zusammenhang mit "Vogelschlag an Glas". Dabei ist die Absicht unerheblich, es genügt ein In-Kauf-nehmen.
Wie viele Vögel pro Jahr durch Anprall an Glasflächen umkommen, ist nicht genau bekannt. Schätzungen gehen europaweit von 240.000 Vogelopfern pro Tag aus! Weltweit könnten es Milliarden sein. Sich spiegelnde Bäume, Durchsichten durch Gebäude auf gegenüberliegende Bäume sind vor allem hochproblematisch. Das große Ausmass des Vogelschlag-Problems und seine Folgen für die Natur und uns selbst kann nicht verharmlost werden! Das Foto oben zeigt ein prekäres Beispiel aus Pforzheim.
Dabei gibt es relativ einfache Mittel und Wege, um schon in der Planung als auch nachträglich an schon bestehenden Glasflächen den Vogeltod zu verhindern! So gibt es z.B. konstruktive Lösungen, hochästhetische Mittel und Materialien und auch spezielle Glas-Arten, die den Vogelschutz nachhaltig unterstützen!
Folgende Links bieten eine Fülle an allgemeinverständlichen Informationen:
1 Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht (Schweizerische Vogelwarte Sempach)
2 Vogelkiller Glas (Schweizerische Vogelwarte Sempach)
3 Vogelanprall an Glasflächen (Wiener Umweltanwaltschaft); aktualisiert: https://wua-wien.at/tierschutz/vogelanprall
Neuere Versuche von Schweizer Ornithologen konnten belegen, dass die Vogelschutzgläser der Firma SEEN-Group (Produktlinie SEEN-Elements; Firma SEEN, Kronbergstrasse 11, CH-9104 Waldstatt/Schweiz. www.seen-group.com) hochwirksam im Hinblick auf den Anprallschutz von Vögeln an Glasflächen sind. Das Produkt Decochrome der deutschen Firma Arnold Glas (Kirchberg) hat ebenfalls gute Ergebnisse geliefert. Andere Schutzmaterialien wie z.B. Klebefolien sind auch von anderen deutschen Anbietern erhältlich. Sogenannte "Vogelschutzgläser" mit geringem Spiegelungseffekt sind aber leider kein wirksames Mittel zur Verhinderung des Vogelschlags, da sich trotzdem Spiegelbilder ergeben können. Besser ist eine Lösung mit gut erkennbaren Klebegrafiken (Folien) oder anderen geeigneten Elementen. Nachts beleuchtete Innenräume können durch unverdeckte Fenster ungeahnte Lockreize auf nachts ziehende Vogelarten ausüben und sie zum Anflug auf die Lichtquelle veranlassen. Sie kommen dann zumeist an der Fensterscheibe nachts zu Tode.
Fachlich sinnvoll und rechtlich erforderlich ist es natürlich, schon bei der Planung eines Gebäudes alle Möglichkeiten zur Verhinderung des Vogelschlages zu berücksichtigen. Dies erspart aufwändiges Nachrüsten, das rechtlich im Anprallfall zwingend eingefordert wird. Architekten können sich inzwischen nicht mehr auf Unkenntnis berufen. Die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) hat 2021 eine praktikable Bewertungsmethode des Risikos für Vogelschlag an Glas veröffentlicht (LAG VSW: Beschluss 21/01, 2021: „Vermeidung von Vogelverlusten an Glasscheiben – Bewertung des Vogelschlagrisikos an Glas“).
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