Seit dem 31. Juli 2020 untersagt das Naturschutzgesetz Baden-Württemberg die Anlage von Schottergärten, also Flächen, die zu über 80% mit Schotter oder Kies bedeckt sind. Vor dem Hintergrund des massiven Insektensterbens der letzten Jahre kommt dem Artenschutz in privaten Gärten eine immer größere Bedeutung zu.
Es ist jedoch möglich, bereits bestehende Schottergärten zurückzubauen und wieder zu begrünen. Die Stadt Pforzheim hat daher ein Förderprogramm (Förderbetrag 500.- € /förderfähige Fläche) für die vor dem 31.07.2020 angelegten Schottergärten eingerichtet.
Ziel der Förderung ist es, Anreize zu schaffen, Schottergärten im Sinne des Natur- und Artenschutzes so umzuwandeln, dass durch Bodenaufbau und insektenfreundliche und wasseraufnahmefähige Begrünung wieder ein Lebensraum entsteht, der die grundlegenden Ökosystemleistungen eines Gartens erbringen kann. Über die Einstufung als Schottergarten entscheidet die Stadt Pforzheim auf der Grundlage von Fotos und Skizzen, oder durch einen Vor-Ort-Termin.
Den Förderantrag finden Sie hier
Die Förderrichtlinien finden Sie hier
Bitte beachten Sie, dass Kenntnisnahme und Einverständnis zum Datenschutz für die Bearbeitung des Antrags notwendig sind.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Umweltschutz unter der
Telefonnummer 07231-39 2514