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Mast, Willy (evangelisch (Freikirche))

Willy Mast ist am 29. Juni 1908 in Gießen geboren. Er ist von Beruf Werkmeister. Seine Frau Maria und er haben drei Kinder im Alter von 13, 10 und 6 Jahren (Stand 1948). Er ist Prediger der Möttlinger Gemeinschaft*, einer evangelischen Freikirche, und auch tätig im evangelischen Brüderverein. Diese Gemeinschaften lehnen die Lehren der NS-nahen „Deutschen Christen“ ab. Versammlungen der Möttlinger Gemeinschaft werden schon vor dem Verbot Ende Oktober 1938 überwacht. Als „Evangelist“ ist Willy Mast eine Führungsperson der Gemeinschaft in Pforzheim und im Kraichgau und wird mittels des „Heimtückegesetzes“* wegen „heimtückischer Angriffe auf Regierung und Partei“ vom 31.1. bis 26.3.1936 im Gefängnis Pforzheim eingesperrt. Vorausgegangen war eine Aussage eines 14-jährigen Schülers, Mast habe gesagt: „Deutschland ist im Krieg gegen die Einwohner der französischen Dörfer sehr hart verfahren, ihm (Anm.: Deutschland) ist der Verlust des Krieges zu gönnen. Nach der Bibel begründet, ist der Verlust des Krieges ein Gottesurteil“. Hinzu kommt der Vorwurf, die Mitglieder des evangelischen Brüdervereins würden ihre Kinder von NS-Organisationen fernhalten. Da Mast die Aussage bestreitet und keine weiteren Zeugen gegen ihn auftreten, wird er am 26.3.1936 aus dem Gefängnis entlassen.

Am 14.2.1940 lässt das Sondergericht Mannheim gegen ihn ermittelt. Vorwurf ist die Betätigung für die Ende 1938 verbotene Möttlinger Gemeinschaft unter dem Deckmantel des Evangelischen Brüderverein Pforzheim. Dieser war am 20.12.1939 verboten worden, da er eine „getarnte Fortführung der Möttlinger Gemeinschaft“ sei. Im Verfahren werden Bernhard Gaum und Rudolf Lichtnecker erwähnt - siehe jeweils dort.

Das Verfahren gegen Willy Mast wird am 7.6.1940 eingestellt, „da die Betätigung nicht mit Sicherheit nachzuweisen ist“.

Das weitere Schicksal von Willy Mast ist nicht bekannt.


 

Quellen:

GLA KA 480 – 2449;

GLA KA 507 – 8758 (Gaum);

GLA KA 507 – 5902;

VVN (Künzler)