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Hurst, Wilhelm (KPD, „Vorbereitung zum Hochverrat“)

Wilhelm Hurst ist am 17.2.1910 in Pforzheim geboren. Seine Frau und er haben drei Söhne. Er ist von Beruf Blechner und Installateur. 1937 verhaften ihn die Nazis wegen „illegaler Betätigung für die KPD“. Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilt ihn am 2.12.1937 wegen „Vorbereitung zum Hochverrat“ zu 2 Jahren und 6 Monaten Gefängnis, er habe den „Moskau-Sender empfangen und andere dazu eingeladen“. Nach der Verbüßung der Strafe wird er nicht freigelassen, sondern ins Konzentrationslager Sachsenhausen-Oranienburg verschleppt. Dort muss er den „roten Winkel“, das Kennzeichen für politische Häftlinge, tragen. Nach 1942 wird er zur SS-Division Dirlewanger gepresst. Sein verbleib ist ungeklärt: Er sei in der UdSSR in Kriegsgefangenschaft geraten bzw. er sei zur Roten Armee übergelaufen.

Seine Frau kommt bei einem Luftangriff auf Pforzheim ums Leben. 1949 wird Wilhelm Hurst als „verschollen“ erklärt. In der Auseinandersetzung des Vormundes der drei Söhne mit dem Landesamt für Wiedergutmachung mit dem Ziel, die Versorgung der drei Waisen zu sichern, erhält er 1947 den Bescheid, Wilhelm Hurst würde wegen seiner Vorstrafen in der Weimarer Zeit „nicht als Träger einer achtbaren politischen Überzeugung anerkannt“ . Die Waisen bzw. ihr Vormund erhalten keine Unterstützung. Diese Entscheidung gehört zu den „oftmals kritisierten und als willkürlich empfundenen Ab- und Ausgrenzungen im Blick auf entschädigungsfähige und entschädigungswürdige Verfolgungsmaßnahmen“.


 

Quellen:

GLA KA 480 – 2615

https://www.leo-bw.de/themenmodul/sudwestdeutsche-archivalienkunde/ archivaliengattungen/akten/inhaltliche-unterscheidung/entschadigungs-und-wiedergutmachungsakten