Hornstein, Anna („Rundfunkt-Verbrechen“)
Anna von Hornstein, geb. König, ist am 24.6.1881 in Pforzheim geboren. Sie und ihr Mann Karl haben einen Sohn. Sie führt ab 1932 die Pension „Regina“ in Stuttgart. Am 22.1.1942 verurteilt sie das Sondergericht Stuttgart „wegen eines fortgesetzten teils gemeinschaftlichen Verbrechens gegen § 1 und § 2 der ‚Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen‘ und eines fortgesetzten Verbrechens gegen § 1 des ‚Heimtückegesetzes‘“ zu 3 Jahren Zuchthaus. Im Urteil ist erwähnt, sie habe die deutschsprachigen Straßburger und Londoner Sender, die Station Paris-Lyon, das Schweizer Radio Beromünster und auch Nachrichten aus Moskau abgehört. Sie wird denunziert mit Äußerungen wie „Den Krieg dürfen wir nicht gewinnen, sonst werden die Nazis die Macht haben, was das Ende aller Kultur bedeutet… Die Prominenten von Staat und Partei sind Verbrecher. Was wir haben, ist organisierte Korruption… Hitler ist ein Scheißkerl.“ In der Urteilsbegründung heißt es, mit der Verbreitung ausländischer Rundfunknachrichten habe sie die „Widerstandskraft des deutschen Volkes“ gefährdet. Die Nazis sperren sie in das Zuchthaus Aichach. Nach dem Tod ihres Sohnes setzt die Staatsanwaltschaft Im Dezember 1943 den Rest der Strafe zur Bewährung aus.
Ihr weiteres Schicksal ist nicht bekannt.
Quelle:
Staatsarchiv München JVA Nr. 4953