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Hörmann, Artur (Arbeitsverweigerung)

Artur Hörmann ist am 11.8.1907 in Pforzheim geboren und ist von Beruf Arbeiter. Er wird 1937 zu einer Geldstrafe verurteilt, ersatzweise 4 Tage Gefängnis, der Grund für die Haft ist nicht bekannt. Am 31.1.1942 bekommt er 5 Tage Haft wegen "groben Unfugs", d.h. kritischer Äußerungen gegen die Regierung. Anschließend wird er nicht freigelassen, sondern in sog. „Vorbeugehaft“ weiter im Gefängnis eingesperrt mit der "Begründung", er sei "asozial, ein krimineller Psychopath und arbeitsunwillig". Bei der erkennungsdienstlichen Behandlung unternimmt er einen Fluchtversuch.

Am 20.3.1942 wird er ins Konzentrationslager Dachau "verschubt"*, ab 8.4.1942 ist er in Dachau in der Häftlings-Kategorie „Arbeitszwang Reich“.

Er „stirbt“ am 12.5.1942. In der Sterbeurkunde des Lagerstandesamtes ist als Todesursache pauschal vermerkt „Versagen von Herz und Kreislauf bei Darmkatharr“, was - so das Archiv der Gedenkstätte Dachau - wahrscheinlich eine fingierte Angabe ist.


 


 

Quelle:

GLA KA 509 - 5046

Archiv Gedenkstätte KZ Dachau Auskunft 6.2.2019