Zum Inhalt springen
  • Bewölkt: 85-100% 7 °C
  • Kontrast
  • Leichte Sprache

Funk, Emil (Kritik am NS)

Emil Funk ist am 26.3.1903 in Pforzheim geboren. Er ist von Beruf Malergehilfe. Seine Frau Erna und er haben drei Kinder.

Er wird am 16.2.1937 verhaftet aufgrund einer Denunziation, er habe während seines Aufenthalts im Städtischen Krankenhaus am 12.2.1937 gesagt: „Die Biwäckler, es dauert nicht mehr lange, dann rechnen wir ab, dann bezahlen wir heim. Ich hoffe, dass die Regierung bald wegkommt, dann kommen wir an das Ruder, dann räumen wir auf.“ Er habe sich „sehr für die Toten in Spanien und sehr für Russland eingesetzt“. Mit diesen Äußerungen habe er sich, so die Anklage, „für die Ziele der verbotenen KPD* betätigt“. Am 30.4.1937 stellt das Amtsgericht das Verfahren ein. Emil Funk wird aus dem Gefängnis entlassen.

Er wird am 5.8.1941 aufgrund einer Denunziation in „Schutzhaft“* genommen, er habe gesagt „der Führer sei sterilisiert. Der Führer und der Göring seien Biwacken und denen gehört die Schelle weggeschnitten… Die, wo das Gesetz zur Sterilisierung herausgegeben haben, denen gehört die Schelle rausgeschnitten. Dem Führer gehört er rausgeschnitten und dem Göring auch“. Hintergrund dieser Äußerung könnte sein, dass Emil Funk im Februar 1937 im Städtischen Krankenhaus wegen angeblichem Schwachsinn zwangsweise sterilisiert worden war. Über den Krieg habe er gesagt, „er schaffe nicht für den Krieg… meine Kinder habe ich nicht dafür aufgezogen, ich würde sie vorher lieber umbringen…“. Das Verfahren wird am 29.11.1941 eingestellt, am 1.12.1941 ist Emil Funk wieder frei.

Am 29.3.1943 wird er aufgrund einer Denunziation erneut in Pforzheim verhaftet. Er habe am 9.3.1943 gesagt, „Hitler sei der größte Mörder, er habe ja selbst seinen eigenen Bruder umgebracht… dieser Schwindel könne unter keinen Umständen länger dauern“. Diese Äußerung bringt ihn vor das Sondergericht Mannheim, das ihn mittels des Heimtückegesetzes* am 12.8.1943 in Karlsruhe zu 1 Jahr und 3 Monaten Gefängnis verurteilt. Nach Haft in den Gefängnissen Karlsruhe und Mannheim ist er am 11.7.1944 wieder frei, da die 4 Monate Untersuchungshaft angerechnet wurden.

Sein weiteres Schicksal ist nicht bekannt.


 

Quellen:

GLA KA 507 – 6760;

GLA KA 507 – 9203;

GLA KA 507 – 4742