Zum Inhalt springen
  • Bewölkt: 85-100% 2 °C
  • Kontrast
  • Leichte Sprache

Sanierungsgebiet "Innenstadt-Ost"

Programm Sozialer Zusammenhalt (SZP)

Zeitraum: 01.01.2015 bis 30.04.2026

Die Pforzheimer Innenstadt ist in den letzten Jahren in den Fokus der Planungen gerückt, deshalb wurden zahlreiche Gesprächen und Veranstaltungen geführt. Dabei und im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen wurden erhebliche städtebauliche Missstände festgestellt.

Diese sind insbesondere:

  • Überdimensionierte Verkehrsflächen mit Barriere-Wirkung
  • Negative Entwicklungstrends in der Östlichen Karl-Friedrich-Straße (Trading-down-Effekt)
  • Fehlende Aufenthaltsorte für Familien, Jugendliche und Erwachsene
  • Fehlender Zugang und Erlebbarkeit des Flusses
  • Fehlende Fußwege
  • Fehlende Radwege (in Nord-Süd-Richtung, Enzufer-Radweg problematisch)
  • Gebäude mit Leerständen und Sanierungsbedarf
  • Geringes Angebot an Wohnungen
  • Areal der ehemaligen Alfons-Kern-Schule liegt Brach
  • Rathaushof schlecht genutzt
  • Quartier um das Emma-Jaeger-Bad mindergenutzt
  • Schlossbergzentrum nicht wirtschaftlich sanierbar
  • Schlosskirche nicht städtebauliche integriert
  • denkmalgeschütztes Technisches Rathaus stark sanierungsbedürftig  
  • KiTa am Schloßberg hat schlechte Bausubstanz 
  • Schlecht definierter westlicher Abschluss des Marktplatzes

Insgesamt handelt es sich in um ein benachteiligtes Quartier. Durch die Umgestaltung und Reaktivierung von Flächen, soll die Wohn‐ und Lebensqualität in der Innenstadt wieder gesteigert werden.

Wie wird gefördert ?

Umfassende Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden können mit einem Zuschuss von bis zu 35% der Baukosten gefördert werden, maximal mit 70.000 Euro, bzw. 100.000 Euro. Voraussetzung ist hierbei, dass die Maßnahmen im Vorfeld mit der Sanierungsstelle der Stadt Pforzheim abgestimmt wurden. Eine Förderung erfolgt über den Abschluss eines Vertrages zwischen dem Investor und der Stadt.

Daneben ergeben sich interessante Steuererleichterungen bei Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in Sanierungsgebieten, entsprechend dem Einkommenssteuergesetz (§7h EStG). Voraussetzung ist hier aber ebenso, dass die Maßnahmen im Vorfeld mit der Sanierungsstelle abgestimmt und ein Vertrag abgeschlossen wurde. 

Was Sie als Eigentümer im Sanierungsgebiet wissen müssen

Nach der förmlichen Festlegung wird bei allen Grundstücken im Grundbuch ein so genannter Sanierungsvermerk eingetragen. 

Veränderungen bezüglich des Grundstücks (z.B. Kauf-, Miet- und Pachtvertäge, bauliche Vorhaben) sind nach § 144 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigungspflichtig. Der Stadt steht außerdem ein Vorkaufsrecht zu.

Private Bauvorhaben können unter bestimmten Voraussetzungen aus dem Bund-/Länder Sanierungs- und Entwicklungsprogramm gefördert werden. Wichtig - es muss vor Baubeginn ein Sanierungsvertrag mit der Stadt abgeschlossen werden. 

Sachstandsbericht