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Sanierungsgebiet "Dillweißenstein"

Am 05.05.2023 wurde das Programmgebiet „Dillweißenstein“ in das Bund-Länder-Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung" (WEP) aufgenommen. Der Bewilligungszeitraum wurde vom 01.01.2023 bis 30.04.2032 festgesetzt.

Der Gemeinderat der Stadt Pforzheim hat 2021 beschlossen, für das Gebiet vorbereitende Untersuchungen durchzuführen, um die Sanierungsbedürftigkeit gemäß §§ 140 ff. Baugesetzbuch (BauGB) zu untersuchen. Der Bereich des geplanten Sanierungsgebietes  wurde als städtebauliches Problemgebiet ermittelt, es werden städtebauliche Missstände gemäß § 136 ff BauGB vermutet. Der Gemeinderat hat die Sanierungssatzung am 19.04.2024 beschlossen. 

Sanierungsziele

  • Schaffung von Wohnraum
  • Aufwertung des Ortsbildes
  • Erhalt der denkmalpflegerisch wertvollen Bausubstanz sowie stadt- und ortsbildprägender Gebäude
  • Barrierefreiheit – Überwindung trennender Strukturen durch Schaffung barrierefreier Wegeverbindungen und Umbau von Wohnungen
  • Sicherung und Verbesserung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der Integration in dem Quartier
  • Aufwertung der Aufenthaltsqualität des Wohnumfeldes durch Schaffung von Grün- und Freiräumen
  • Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel unter anderem Reduzierung von Lärm und Abgasen, Schaffung und Erhalt Grün- und Freiräumen

Vorbereitende Untersuchung

Ziel der Vorbereitenden Untersuchungen war die Gewinnung von Beurteilungsunterlagen über die Notwendigkeit der Sanierung, die strukturellen, sozialen und städtebaulichen Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen. Das Untersuchungsgebiet umfasst die im Lageplan dargestellten Grundstücke. Der Bericht kann hier heruntergeladen werden.

Abschlußbericht Vorbereitende Untersuchung Dillweißenstein   -  4 MB

Pläne Vorbereitende Untersuchung Nr. 1-9   -  8 MB

Pläne Vorbereitende Untersuchung Nr. 10-15   -  10 MB

Sachstandsbericht

Satzung

Das Sanierungsgebiet wurde mit der Satzung von 10.05.2024 rechtskräftig beschlossen. Weitere Informationen finderen Sie hier.

Was Sie als Eigentümer im Sanierungsgebiet wissen müssen

Nach der förmlichen Festlegung wird bei allen Grundstücken im Grundbuch ein so genannter Sanierungsvermerk eingetragen. 

Veränderungen bezüglich des Grundstücks (z.B. Kauf-, Miet- und Pachtvertäge, bauliche Vorhaben) sind nach § 144 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigungspflichtig. Der Stadt steht außerdem ein Vorkaufsrecht zu.

Private Bauvorhaben können unter bestimmten Voraussetzungen aus dem Bund-/Länder Sanierungs- und Entwicklungsprogramm gefördert werden. Wichtig - es muss vor Baubeginn ein Sanierungsvertrag mit der Stadt abgeschlossen werden.