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Digitaler Bauantrag

Online Dienste Digitaler Bauantrag

Ab sofort können Sie Bauanträge digital einreichen

Hier können Sie Ihre Bauanträge digital einreichen und Ihre Baugenehmigungen online beantragen. Damit steht allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen ein nutzerfreundlicher Online‐Prozess zur Verfügung.

Antragsarten im online Verfahren

Für folgende Antragsarten bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihren Antrag online zu stellen

  • das "klassische" Baugenehmigungsverfahren
  • das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren
  • die Bauvoranfrage
  • das Kenntnisgabeverfahren
  • Abweichung, Ausnahme, Befreiung

Vor der ersten digitalen Antragstellung empfehlen wir Ihnen dringend sich die nachfolgenden allgemeinen Hinweise und das Vorgehen durchzulesen. Insbesondere die Vorbereitung der Antragstellung (Schritt 1) ist wichtig, da Sie vor Antragstellung alle erforderlichen Unterlagen vorbereiten müssen.

Was wird benötigt?

Sie benötigen

  • eine gültige E-Mail-Adresse
  • die erforderlichen Antragsunterlagen müssen vor Antragstellung vollständig ausgefüllt vorliegen
  • alle Dateien müssen digital erstellt sein und dürfen ausschließlich als PDF/A-Dokument vorliegen (auch Fotos)
  • einzelne Dateien dürfen eine Größe von 10 MB nicht überschreiten

Welche Antragsunterlagen für die jeweilige Verfahrensart benötigt werden, finden Sie unter der zutreffenden Verfahrensart unter https://www.pforzheim.de/stadt/bauen-stadtentwicklung/baurecht/betreute-verfahren.html

So gehen Sie vor

1. Schritt - Vorbereitung auf die digitale Antragstellung

Als Bauherr müssen Sie einen geeigneten Entwurfsverfasser für die Erstellung der Antragsunterlagen nach § 43 LBO beauftragen.

Vor der digitalen Antragstellung sind die erforderlichen Antragsunterlagen und Bauvorlagen für das entsprechende Antragsverfahren im PDF/A-Format zu erstellen und bereit zu halten, da eine Zwischenspeicherung zum aktuellen Stand nicht möglich ist. Welche Antragsunterlagen benötigt werden, finden Sie unter der zutreffenden Verfahrensart unter https://www.pforzheim.de/stadt/bauen-stadtentwicklung/baurecht/betreute-verfahren.html.

2. Schritt - Übertragen der Unterlagen

Hinweis: Sie können erst fortfahren, wenn alle Antragsunterlagen inkl. dem Antragsformular dem Antrag in digitaler Form beiliegen.

3. Schritt - Bestätigung der Kontrollseite

Mit der Kontrollseite können Sie Ihre bisherigen Angaben überprüfen und überarbeiten.

4. Schritt - Bestätigung der kostenpflichtigen Antragstellung

Für die baurechtliche Entscheidung wird eine Gebühr erhoben, die sich nach den in der Baugebührenverordnung festgelegten Sätzen bemisst. Der Betrag richtet sich nach der Höhe des Bauwertes, liegt jedoch bei mindestens 50€ und wird nach Abschluss des Verfahrens in Rechnung gestellt.

Wichtig: Mit Bestätigung und Versendung des Antrages gilt dieser als eingereicht.

5. Schritt – Kommunikation im weiteren Verfahrensablauf (Zugang zum Bauportal)

Nach Antragstellung und Erfassen des Vorgangs - dies kann ggf. einige Arbeitstage erfordern - erhalten der Bauherr und der Entwurfsverfasser Zugangsdaten zum Bauportal (Benutzername und Passwort) an die hinterlegte E-Mail-Adresse.

Erst mit diesen Zugangsdaten können Sie über das Bauportal (https://bauen.pforzheim.de/) in den Vorgang Einsicht nehmen.

Auch die Nachreichung von Unterlagen muss ausschließlich über das Bauportal erfolgen. Hierzu erklären Sie sich mit der Teilnahme am elektronischen Bauantragsverfahren einverstanden.

Während der Prüfung des Antrages und danach wird die Korrespondenz mit Ihnen über das Bauportal geführt.

Nach Erteilung der Baugenehmigung wird diese im Bauportal abgelegt. Eine Mitteilung zur erteilten Baugenehmigung erfolgt über die hinterlegte E-Mail-Adresse.

Bitte speichern Sie die für Sie über das Bauportal bereitgestellten Schriftstücke ab, da nach Abschluss des Verfahrens der Zugang erlischt.

Kontakt

Stadt Pforzheim
Baurechtsamt
Östliche Karl-Friedrich-Str. 4-6
75175  Pforzheim

Weitere Informationen zum Baurechtsamt

Öffnungszeiten

Montag 08.00-12.00 Uhr
Dienstag 08.00-12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr
Freitag 08.00–12.00 Uhr