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Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Kalhardstraße"

Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSIG)

Auslegung vom 25.05.2021 bis 11.06.2021, Fristverlängerung bis zum 17.06.2021

Die Entwurfsunterlagen liegen durch Veröffentlichung im Internet aus. Zusätzlich können die Unterlagen im Planungsamt der Stadt Pforzheim, Technisches Rathaus, Östliche Karl-Friedrich-Str. 4-6, Flur 5. OG, nach telefonischer Anmeldung (Tel. 39-2477) eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich, auch per E-Mail oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

Worum es geht:

Das Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung und eine Kindertagesstätte an der Kallhardtstraße. 

Gutachten und Stellungnahmen: