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Bebauungsplan Ausschnitt "Vergnügungsstätten Wilferdinger Höhe" - Teilgebiet "Wilferdinger Höhe"

Rechtskräftiger Bebauungsplan

Satzungsnummer 694

Rechtskräftig seit 17.03.2009

Worum es geht:

Durch die Änderungssatzung soll einheitlich für die Wilferdinger Höhe die Baunutzungsverordnung 1990 gelten. Die Zulassung weiterer Diskotheken, von Anlagen für kirchliche Zwecke sowie von Betrieben mit „sexuellem Hintergrund“ soll ausgeschlossen werden.