Ziele der Planung:
Mit diesem Bebauungsplan sollen die Empfehlungen der Vergnügungsstättenkonzeption für die Mischgebiete in der Oststadt und Weststadt rechtsverbindlich umgesetzt werden. Ziel ist es, die Wohnnutzung zu schützen und beginnende Trading-Down-Prozesse (Abwertungsprozesse) zu stoppen.