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Bebauungsplan "Vergnügungsstättensatzung Oststadt und Weststadt"

Rechtskräftige Satzung

Satzungsnummer 737

rechtskräftig seit 29.05.2015

Ziele der Planung:

Mit diesem Bebauungsplan sollen die Empfehlungen der Vergnügungsstättenkonzeption für die Mischgebiete in der Oststadt und Weststadt rechtsverbindlich umgesetzt werden. Ziel ist es, die Wohnnutzung zu schützen und beginnende Trading-Down-Prozesse (Abwertungsprozesse) zu stoppen.

Zeichnerischer Teil: