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Bebauungsplan "Vergnügungsstättensatzung Nordstadt"

Rechtskräftige Satzung

Satzungsnummer 774 

rechtskräftig seit 28.05.2021

Worum es geht: 

Das Ziel des Bebauungsplanes ist es, die Abgrenzung des Ausschlussbereichs von Vergnügungsstätten planungsrechtlich umzusetzen. Dies basiert auf den Empfehlungen der "Vergnügungsstättenkonzeption für die Stadt Pforzheim".

Zu dem hier eingestellten Verfahren können keine Anregungen gemacht werden.