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Bebauungsplan "Vergnügungsstättensatzung Innenstadt II"

Rechtskräftige Satzung

Satzungsnummer 736

rechtskräftig seit 29.05.2015

Ziele der Planung:

Mit diesem Bebauungsplan sollen die Empfehlungen der Vergnügungsstättenkonzeption rechtsverbindlich umgesetzt werden. Indem beginnende Trading-Down-Prozesse (Abwertungsprozesse) in den Randlagen der Innenstadt gestoppt werden, sollen die Voraussetzungen für die Aufwertung der Innenstadt geschaffen werden.

Zeichnerischer Teil: