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Bebauungsplan "Tunnelstraße"

Rechtskräftige Satzung

Satzungsnummer 751  

rechtskräftig seit 13.04.2017

Worum es geht:

Das Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung der ehemaligen Bahnflächen für Wohnbebauung. 

Zeichnerischer Teil:

Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden folgende Unterlagen, welche im Rahmen des Bebauungsplanverfahren erstellt wurde, nicht ins Internet eingestellt:

  • Faunistische und floristische sowie naturschutzfachliche & artenschutzrechtliche Beurteilung
  • Konzeption CEF- und FCS-Maßnahmen
  • Einwendungen Anwohner