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Bebauungsplan "Östlich der Naglerstraße"

Rechtskräftige Satzung

Satzungsnummer 728

Die Satzung tritt mit Bekanntmachung am 24.03.2016 rückwirkend zum 30.05.2014 in Kraft (§ 10 (3) BauGB und § 74 (7) LBO).

Worum es geht:

Das Ziel des Bebauungsplan ist die planungsrechtliche Sicherung als Gewerbegebiet, um Neuansiedlungen rechtssicher steuern und Fehlentwicklungen verhindern zu können. 

Die Bestandteile des Bebauungsplan können als PDF-Dateien heruntergeladen werden. 

Zeichnerischer Teil:

Textteil: