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Vortrag zur Verfolgung Homosexueller in Pforzheim

Historiker Dr. Christian Könne spricht am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus

Die stellvertretende Kulturamtsleiterin Claudia Baumbusch, die in Vertretung des Oberbürgermeisters Worte des Gedenkens sprach, der Referent Dr. Christian Könne und Stadtarchivleiterin Dr. Klara Deecke (v. r. n. l., Foto: Stadtarchiv Pforzheim)

Anlässlich des 75. Jahrestags der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz am 27. Januar 1945 fand im Stadtarchiv vergangenen Montag eine Gedenkveranstaltung statt. Bei den Veranstaltungen zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus werden in Pforzheim immer wieder Einzelschicksale aus der Stadt in den Blick genommen, die in den größeren Kontext eingeordnet werden. Dieses Jahr stand die Verfolgung Homosexueller im Mittelpunkt. Der Mannheimer Historiker, Gymnasiallehrer und Referent  für Geschichte am Pädagogischen Landesinstitut Rheinland-Pfalz führte den zahlreichen Interessierten vor Augen, dass es homosexuelle Lebensentwürfe auch hier in Pforzheim gab und dass diese auch hier in Pforzheim von den Nationalsozialisten unerbittlich verfolgt wurden. Die sexuelle Orientierung war dabei ein Merkmal, um ins Visier nationalsozialistischer Verfolgung zu geraten, und nicht immer das einzige: Homosexuelle wurden auch als Juden, als Kommunisten oder politisch Andersdenkende verfolgt. Die Verbrechen des Nationalismus waren miteinander verbunden. Über den Wert und Unwert von Leben wurde gerichtet und die Ausgegrenzten ohne Rücksicht auf Menschlichkeit und Menschenrecht mörderisch verfolgt.

Könne zeigte die Entwicklung der strafrechtlichen Sanktionierung homosexueller Kontakte auf und kontrastierte sie mit seit der französischen Revolution ebenfalls vorhandenen liberalen Rechtsauffassung, einvernehmliche Sexualität unter Erwachsenen zur Privatsache zu erklären. Auch in Pforzheim hatte es während der Weimarer Republik eine gut vernetzte homosexuelle „Szene“ in der Stadt gegeben. Im Nationalsozialismus jedoch wurde § 175 Strafgesetzbuch, der bereits im Kaiserreich Homosexualität unter Strafe stellte, deutlich verschärft und bildete im Folgenden eine Grundlage der Verfolgung Homosexueller. Anhand von Inhaftierungen und Verurteilungen in der Region Pforzheim zeigte Könne diese Verfolgung mit lokalem Bezug auf und setzte Schlaglichter auf die Situation Homosexueller in den Konzentrationslagern. Nach Kriegsende und Befreiung 1945 endete die Diskriminierung von Homosexualität jedoch nicht. § 175 StGB galt in der Bundesrepublik weiterhin – im unveränderten Wortlaut von 1935. Erst ab Ende der 1960er Jahre kam es zu ersten Reformen und bis zur Streichung des § 175 sollte es noch viele Jahrzehnte dauern: bis zur Mitte der 1990er Jahre. Erst 2002 wurden Verurteilungen wegen homosexueller Handlungen und wegen Fahnenflucht in der Zeit des Nationalsozialismus für nichtig erklärt.

An den Vortrag schloss sich eine lebhafte Diskussion an. Es wurden viele Fachfragen gestellt, aber auch Bezüge zur heutigen Situation und Gefahren für die Demokratie in der Gegenwart diskutiert.

Könnes Forschungsansatz, die regionalgeschichtliche Untersuchung der LSBTIQ-Geschichte, stößt derzeit auf immer breiteres Interesse und es bilden sich Netzwerke in Forschung und Vermittlung, die den Diskurs bereichern. Die Veranstaltung am 27. Januar war dabei nur ein Element der öffentlichen Auseinandersetzung mit dem Thema in Pforzheim. So ist für Ende des Jahres die Publikation eines Buches von Dr. Könne in der Reihe des Stadtarchivs geplant, das das Thema Homosexualität stadtgeschichtlich vom Kaiserreich bis zu den Emanzipationsbewegungen der Bundesrepublik nachzeichnen wird.