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Start des Pilotprojekts „Pfotenpiloten": Ja! Ich darf hier rein – Assistenzhunde willkommen

v.r.: Anne Marie Rouvière-Petruzzi, Miriam Mayer und Mohamed Zakzak machen mit den neuen Aufklebern darauf aufmerksam, dass Brigitte Schick und ihrem Blindenführhund Timi der Zutritt ins Landratsamt von der Security nicht verwehrt werden darf.
© EnzkreisFoto: Stefanie Frey
Aufkleber „Assistenzhund willkommen“ gibt es bei den Inklusionsbeauftragten des Enzkreises und der Stadt Pforzheim.
© Landratsamt EnzkreisFoto: Stefanie Fey

ENZKREIS. Den Internationalen Tag des Blindenführhundes am 29. Januar nahmen die beiden Inklusionsbeauftragten von Enzkreis und Stadt Pforzheim Anne Marie Rouvière-Petruzzi und Mohamed Zakzak zum Anlass gemeinsam mit Brigitte Schick, Bezirksgruppenleiterin des Badischen Blinden- und Sehbehindertenvereins, auf die Zutrittsrechte für Blindenführ- und Assistenzhunde aufmerksam zu machen. 

„Blindenführhunde ermöglichen blinden und sehbehinderten Menschen eine selbstständige Fortbewegung im Straßenverkehr“, erklärt Rouvière-Petruzzi. „Assistenzhunde sind ebenso speziell ausgebildete Hunde. Sie unterstützen bei einer Vielzahl von chronischen – oftmals äußerlich kaum sichtbaren – Beeinträchtigungen wie Diabetes, Epilepsie, Autismus oder posttraumatischer Belastungsstörung und geben ihrem Menschen ein hohes Maß an Selbständigkeit und Sicherheit im öffentlichen Raum“, erläutert sie den Unterschied. Beide erleichtern soziale Kontakte und seien Vertraute und Freund zugleich. 

„Im Alltag müssen sich viele Mensch-Assistenzhund-Teams jedoch immer erklären. Ob in Schwimmbädern, Restaurants, Bäckereien, Lebensmittelgeschäften, Arztpraxen oder Ämtern - Menschen mit Behinderungen wird oft der Zutritt in Begleitung ihres Blindenführ- oder Assistenzhundes verwehrt“, wissen die beiden Inklusionsbeauftragten. 

Durch gesetzliche Anpassungen sind die Zutrittsrechte von Assistenzhunden mittlerweile klar geregelt. Sie gelten als sogenannte „gesetzlich anerkannte medizinische Hilfsmittel“. „Man kann sie also mit einem Hörgerät oder einem Rollstuhl vergleichen. Diese Hilfsmittel würde man, wenn man auf sie angewiesen ist, auch kaum zuhause lassen“, verdeutlicht Rouvière-Petruzzi, dass den Menschen mit Behinderungen der Zutritt in Begleitung ihres Blindenführ- oder Assistenzhundes der Zutritt in Ämtern, Arztpraxen, Lebensmittelgeschäften, Schwimmbädern oder Restaurants nicht länger verwehrt werden darf. 

Um das auch sichtbar zu machen, haben die beiden Inklusionsbeauftragten im Rahmen des Pilotprojektes „Pfotenpiloten“ spezielle Aufkleber mit dem Schriftzug „Assistenzhunde willkommen“ am Eingang des Landratsamtes wie an weiteren Ämtern und Geschäften in Pforzheim angebracht.

Wer ebenfalls gerne mit dem Aufkleber ein sichtbares Zeichen für Inklusion und Barrierefreiheit setzen möchte, kann sich gerne bei den beiden per E-Mail an inklusion(at)stadt-pforzheim.de oder inklusion(at)enzkreis.de melden.