Die Abstimmungsergebnisse werden zeitnah nach der jeweiligen Sitzung den einzelnen Tagesordnungspunkten hinzugefügt. Außerdem übertragen wir die Berichterstattung aus unserem Liveticker auf Mastodon in die jeweiligen Tagesordnungspunkte.
Sitzung des Gemeinderats am 12. Mai 2026
Es geht unter anderem um folgende Themen: Baubeschluss für den Neubau eines Katastrophenschutzlagers und Tierseuchenbekämpfungszentrums auf dem Katastrophenschutzübungsgelände Hohberg | Restitutionsforderung für einen Ring des polnischen Königs "Sigismund I." aus dem Sammlungsbestand des Pforzheimer Schmuckmuseums
TOP 2 – Vorlage S 0752: Abstimmung vertagt
Umbesetzung von Ausschüssen und Gremien
Antrag
- Herr Stadtrat Michael Schwarz wird anstelle von Herrn Stadtrat Reinhard Klein von der FWP/BL/FL/-Gemeinderatsfraktion als Mitglied in den Aufsichtsrat der Stadtbau GmbH entsandt.
- Frau Ayse Baldede wird anstelle von Frau Karoline Schneider als beratendes Mitglied für das Deutsche Rote Kreuz in den Ausschuss für Soziales und Beschäftigung berufen.
- Umbesetzungen des Internationalen Beirats
- Ausschuss für Soziales und Beschäftigung
Frau Cidalina Antunes wird als stellvertretendes beratendes Mitglied für den Internationalen Beirat in den Ausschuss für Soziales und Beschäftigung berufen. - Planungs- und Umweltausschuss: Tischvorlage
- Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung: Tischvorlage
- Ausschuss für Soziales und Beschäftigung
Diskussion/Abstimmung
Da es kein Einvernehmen zur Abstimmung gibt, wird es nun eine Sondersitzung mit Wahl geben.
TOP 3 – Vorlage S 0754
Verweisung der Anträge von Fraktionen und Gruppierungen
Folgende Anträge aus den Fraktionen und Gruppierungen werden in die Ausschüsse verwiesen:
- Fraktion BA: Grundsätze zur Beflaggung öffentlicher Gebäude in Pforzheim
- Fraktion AfD: Mehrschichtbetrieb auf Pforzheimer Baustellen
- Fraktion CDU: Bericht zu freiwilligen Leistungen und weisungsungebundenen Pflichtaufgaben der Stadt Pforzheim
- Gruppierung SL/GP: Sicherheit der Fußgängerquerung an der Wurmberger Straße (L1135)
- Fraktion AfD: Errichtung einer multifunktionalen Sport- und Freizeitanlage im Stadtteil Haidach
- Fraktion CDU: Schutz der Trinkwasserversorgung im Vorranggebiet zwischen Hohenwart und Huchenfeld
TOP 4 – Vorlage S 0721: Mehrheitlich beschlossen
Kommunales Regelungsbefreiungsgesetz: Befristeter Verzicht auf Erstellung eines Erweiterten Beteiligungsberichts
Antrag vom Personal- und Hauptamt:
Der Gemeinderat verzichtet – vorbehaltlich der Genehmigung durch das Innenministerium Baden-Württemberg – für die Geschäftsjahre 2025 bis längstens 2030 auf einen Erweiterten Beteiligungsbericht gem. § 95 Gemeindeordnung (GemO).
Hintergrund
Das Kommunale Regelungsbefreiungsgesetz ermöglicht es Kommunen in Baden-Württemberg sich für einen befristeten Zeitraum von Regelungen in Landesgesetzen oder -verordnungen befreien zu lassen. Ziel des Gesetzes ist es Maßnahmen zum Bürokratieabbau zu erproben, um so Verwaltungshandeln schneller, einfacher oder kostengünstiger zu machen. Das Gesetz tritt automatisch zum 31.12.2030 außer Kraft. Im Anschluss wird geprüft, ob lokale Erfolgsmodelle in eine landesweite Regelung überführt werden können. Über den Antrag entscheidet das zuständige Ministerium. Der Gemeinderat muss im Rahmen seiner Zuständigkeiten die Befreiung genehmigen.
Erweiterter Beteiligungsbericht: Ab dem Berichtsjahr 2025 ist erstmals ein Erweiterter Beteiligungsbericht (§ 95a GemO) zu erstellen. Die Stadt Pforzheim ist hiervon nicht befreit. Der gesetzliche Mindestinhalt umfasst insbesondere den Jahresabschluss der Stadt sowie die Abschlüsse der wesentlichen Beteiligungen und Eigenbetriebe.
Die Stadt erstellt bereits seit vielen Jahren einen Beteiligungsbericht nach § 105 Abs. 2 GemO, der zentrale Kennzahlen der wesentlichen Beteiligungen und Eigenbetriebe enthält. Statt zusätzlich einen Erweiterten Beteiligungsbericht zu erstellen, soll dieser bestehende Bericht während des Erprobungszeitraums inhaltlich erweitert werden. Vorgesehen ist eine zusammengefasste Darstellung wesentlicher Kennzahlen zur Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt, ihrer Beteiligungen und Eigenbetriebe einschließlich einer mehrjährigen Schulden- und Zuschussentwicklung.
Abstimmung:
31 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen: Mehrheitlich beschlossen
| Fraktion/Gruppierung | Ja | Nein | Enthaltung |
|---|---|---|---|
| FWP/BL/FL | 3 | ||
| AfD | 5 | ||
| CDU | 8 | ||
| FDP/FWV | 4 | ||
| BA | 1 | ||
| GL | 2 | ||
| SPD | 3 | ||
| Grüne/WiP/Die LINKE | 4 | ||
| ZfP/UB/GfP | 4 | ||
| SL/GP | 2 | ||
| Fraktionslos | 1 | ||
| OB | 1 |
TOP 5 – Vorlage S 0739: Mehrheitlich beschlossen
Kommunales Regelungsbefreiungsgesetz: Befristeter Verzicht auf eine gesonderte Ausweisung der Stellen für Beamte in Sondervermögen sowie Angabe der Gesamtzahl und Stellenbesetzungsstand für die Besoldungs-/ Entgeltgruppen
Antrag des Personal- und Hauptamts:
Vorbehaltlich der Genehmigung durch das Innenministerium Baden-Württemberg, soll auf eine gesonderte Ausweisung der Stellen für Beamte in Sondervermögen sowie Angabe der Gesamtzahl und Stellenbesetzungsstand für die Besoldungs-/ Entgeltgruppen (gem. §§ 5 Abs.1 Satz 3 und 5 Abs. 2 Satz 1 GemHVO) vom 01.04.2025 bis zum 31.12.2030 verzichtet werden.
Hintergrund
Erläuterungen zum Kommunalen Regelungsbefreiungsgesetzes siehe TOP 4.
Nach §§ 5 Abs. 1 Satz 3 und 5 Abs. 2 Satz 1 GemHVO sind im Stellenplan gesonderte Ausweisungen der Stellen für Beamte in Sondervermögen sowie Angaben zur Gesamtzahl und zum Stellenbesetzungsstand nach Besoldungs- und Entgeltgruppen vorzunehmen. Die hierfür erforderlichen Daten werden derzeit zu den vorgegebenen Stichtagen mit erheblichem Verwaltungsaufwand aufbereitet, obwohl parallel der (Organisations-)Stellenplan regelmäßig fortgeschrieben wird.
Die Stadt Pforzheim verwaltet die Besetzung ihrer Stellen eigenständig. Für die Steuerung der Verwaltung ist insbesondere die Zuordnung der Stellen zu den jeweiligen Ämtern und Organisationseinheiten maßgeblich. Diese organisatorische Darstellung bleibt weiterhin vollständig erhalten.
Eine zusätzliche summarische Auflistung der besetzten Stellen nach Besoldungs- und Entgeltgruppen sowie deren Aufteilung auf Teilhaushalte führt aus Sicht der Verwaltung zu keinem wesentlichen zusätzlichen Erkenntnisgewinn für die Steuerung der Personalressourcen.
Abstimmung:
31 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen: mehrheitlich beschlossen
| Fraktion/Gruppierung | Ja | Nein | Enthaltung |
|---|---|---|---|
| FWP/BL/FL | 2 | 1 | |
| AfD | 5 | ||
| CDU | 8 | ||
| FDP/FWV | 4 | ||
| BA | 1 | ||
| GL | 2 | ||
| SPD | 3 | ||
| Grüne/WiP/Die LINKE | 4 | ||
| ZfP/UB/GfP | 4 | ||
| SL/GP | 2 | ||
| Fraktionslos | 1 |
TOP 6 – Vorlage S 0724: Einstimmig beschlossen
Jahresabschluss zum 31.12.2023 und Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 des Eigenbetriebs Wirtschaft und Stadtmarketing Pforzheim (WSP)
Antrag des Amt für Umweltschutz
Die Forsteinrichtungsplanung für den Zeitraum 2026 – 2035 mit einem jährlichen Holzeinschlag (Hiebssatz) in Höhe von 9.900 Festmetern wird beschlossen.
Themenseiten: Wald und Forstwirtschaft in Pforzheim
TOP 7 – Vorlage S 0731: Beschlossen
Neubau eines Katastrophenschutzlagers und Tierseuchenbekämpfungszentrums auf dem Katastrophenschutzübungsgelände Hohberg - Baubeschluss
Antrag der Stadtverwaltung (Gebäudemanagement):
- Die Entwurfsplanung des Architekturbüros Planwerk für den Neubau des Katastrophenschutzlagers und Tierseuchenbekämpfungszentrums der Stadt Pforzheim wird zur Kenntnis genommen.
- Der Gemeinderat beschließt die Baumaßnahme Katastrophenschutzlager und Tierseuchenbekämpfungszentrum mit einer Gesamtsumme von 7.820.000 Euro.
- Die erforderlichen Haushaltmittel stehen im Doppelhaushalt 2026/27 zur Verfügung (Hochbaumaßnahmen)
- Das Gebäudemanagement wird mit der Planung und dem Bau beauftragt.
- Die Bauabwicklung der Maßnahmen erfolgt analog zu dem Modellprojekt „Effiziente Bauabwicklung – Beschleunigung des Vergabeverfahrens“ (Vorlage O 2030).
Ausgangslage / Historie:
Aufgrund der Ereignisse der vergangenen Jahre (Pandemie, Hochwasserereignisse, zunehmende Waldbrandgefahr, unklare Lagen zur Stabilität der Gas- und Stromversorgung, …) rückte das Thema Katastrophenschutz wieder zunehmend in den Vordergrund. Durch das Fachamt Feuerwehr, Bevölkerungs- und Katastrophenschutz und andere Ämter wurden in den letzten Jahren die Bevorratung von Fahrzeugen, Abrollbehältern, Geräten, mobilen Tankstellen und sonstigen Gegenständen für verschiedene Szenarien (großflächige Unwetterlagen, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall der Trinkwasserversorgung, Hochwasserereignisse, Starkregen, Waldbrände, Pandemie, ...) deutlich erhöht. Die Notwendigkeit eines Katastrophenschutzlagers wurde bereits im Feuerwehrbedarfsplan 2021-2030 und im Klimafolgenanpassungskonzept dokumentiert und soll im Zuge dieser geplanten Baumaßnahme nun umgesetzt werden.
Parallel dazu musste sich die Stadtverwaltung mit der Vorbereitung und Maßnahmen zur Bekämpfung von Tierseuchen beschäftigen. Grund dafür war der akute Ausbruch der afrikanischen Schweinepest (ASP) in Deutschland. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass durch die zunehmende Mobilität und den Klimawandel die Gefahr von Tierkrankheiten, die es bislang in unseren Breiten nicht gegeben hat, deutlich ansteigt. Um eine zukunftsorientierte und verlässliche Vorbereitung auf solche Seuchengeschehen gewährleisten zu können, wurde die bereits durch den Gemeinderat beschlossene Planung des Katastrophenschutzlagers um einen zusätzlichen Gebäudeteil, dem Tierseuchenbekämpfungszentrum, erweitert.
Infoseite Bevölkerungs- und Katastrophenschutz
Infoseite: Klimafolgenanpassung in Pforzheim
Diskussion & Abstimmungsergebnis
StR Schwarz (FWP/FL): "Halten das für dringend notwendig. Die Kostenerhöhung finden wir aber sehr ärgerlich. Sollten eine Bodenprüfung gleich bei der ersten Kostenschätzung mit prüfen."
StR Klein: "Wir brauchen das Lager. Aber ist ein Aufwand in der Höhe unbedingt zwingend? Nach Einsparpotenzialen sollte man schauen."
Abstimmungs
TOP 8 – Vorlage S 0733
Heinrich-Wieland-Schule - Erhöhung des Gesamtaufwandes Sanierung im Rahmen des Bundesförderprogramms "KInvFG"
Antrag der Stadtverwaltung (Gebäudemanagement):
- Der Sachstand zur Sanierung der Heinrich-Wieland-Schule wird zur Kenntnis genommen.
- Die Erhöhung des Gesamtaufwandes (GAW) für die Sanierung der Heinrich-Wieland-Schule von bisher 15.806.680 Euro um 763.320 Euro auf 16.570.000 Euro wird genehmigt. Die Erhöhung des GAW wirkt sich auf die Mittel des Wirtschaftsplanes 2026 des Eigenbetriebes SGP aus, in welchen die Heinrich-Wieland-Schule zum 01.01.2025 überging.
Grund der Mehrkosten: Bauzeitverlängerung und Baupreissteigerungen
Auf Grund der Einschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie sowie des Ukrainekriegs und den daraus resultierenden globalen Lieferkettenproblemen, ergaben sich unvorhersehbare, signifikant höhere Steigerungen der Baupreise sowie eine deutliche Verlängerung der vorgesehenen Bauzeit. Die Einhaltung des Bauzeitenplans war nicht möglich und es entstanden Mehrkosten bei Planern und ausführenden Firmen.
Im Projektverlauf wurden seitens der Stadt Pforzheim auf Grund von Schlechtleistungen und fehlender Baustellenbesetzung Kündigungen ausgesprochen. Daher wurden einige Gewerke mehrmals ausgeschrieben. Zusammengefasst sind Mehrkosten von 930.000 Euro entstanden, die durch Einsparungen aufgrund eines effizienten Projektmanagements auf 763.320 Euro gesenkt werden konnten.
PM: Sanierung der HWS abgeschlossen
Abstimmung:
TOP 9 – Vorlage S 0735
Rückforderung eines gewährten städtischen Zuschusses an die Südwestdeutsches Kammerorchester Pforzheim GmbH
Antrag der Stadtverwaltung (Kulturamt)
Von dem gewährten Zuschuss an die Südwestdeutsches Kammerorchester Pforzheim GmbH für das Jahr 2024 in Höhe von 1.614.917,43 Euro wird ein Betrag von 210.000 Euro zurückgefordert.
Hintergrund:
Da die Gesellschaft aufgrund des unermüdlichen Einsatzes der Geschäftsführung auch für das Geschäftsjahr 2025 voraussichtlich positiv abschließen wird, soll nun vorerst der nicht benötigte Zuschussbetrag in Höhe von 210.000 Euro für das Jahr 2024 zurückgefordert werden. Da diese Mittel, wie oben dargelegt, im Jahresabschluss 2024 bereits zurückgestellt wurden, ist die Rückzahlung ergebnisneutral. Das Verfahren wurde mit der Gesellschaft abgestimmt.
Abstimmung:
TOP 10 – Vorlage S 0740
Schmuckmuseum Pforzheim-Sammlungsbestand: Restitutionsforderung für einen Ring des polnischen Königs "Sigismund I."
Antrag der Stadtverwaltung (Kulturamt):
- Der Ring mit der Inventarnummer 1963/59 aus der Sammlung des Schmuckmuseums Pforzheim wird an die Republik Polen zurückübertragen. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt und verpflichtet, sämtliche notwendigen Rechts- und Sachhandlungen vorzunehmen, um die Restitution des Ringes durchzuführen.
- Der Oberbürgermeister wird ermächtigt und verpflichtet, im Besitz der Stadt Pforzheim stehende Kulturgüter, die den Begriff der Raub- oder Beutekunst erfüllen und als solche identifiziert werden, künftig einer gerechten und fairen Lösung zuzuführen. Zu diesem Zweck wird der Oberbürgermeister u. a. ermächtigt und verpflichtet, eine Erklärung zum Abschluss einer Schiedsvereinbarung im Sinne von § 1029 ZPO („stehendes Angebot“) gegenüber dem Schiedsgericht NS-Raubgut gemäß dem Verwaltungsabkommen „Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut“ abzugeben. Darüber hinaus ist der Oberbürgermeister ermächtigt, solche Kunstwerke im Rahmen der Umsetzung einer gerechten und fairen Lösung auch an die rechtmäßigen Eigentümer oder deren Erben oder, soweit diese sich im Eigentum eines Drittstaates befanden, an diesen zurückzuübertragen.
- Die Verwaltung wird verpflichtet, im Kulturausschuss rechtzeitig über jeden einzelnen Fall einer Rückgabe an die rechtmäßigen Eigentümer oder deren Erben oder an einen Drittstaat zu informieren.
Hintergrund
Voraussetzung für die Rückgabe ist, dass der Ring als das Kunstobjekt identifiziert werden kann, von dem das polnische Kulturministerium ausgeht, es sei der Ring aus der königlichen Schatulle. Hiervon kann zwar nicht mit absoluter Sicherheit, jedoch mit einer weit überwiegenden Wahrscheinlichkeit ausgegangen werden. Nach umfassender Prüfung zeigt sich das folgende Ergebnis: Der Ring ist vor dem Krieg in Krakau dokumentiert und wurde dort während der NS-Zeit entwendet. Der Ring tauchte dann - nach aktueller Nachforschung - erst 1963 ohne lückenlos nachvollziehbare Herkunft vor dem Zweiten Weltkrieg im Museum auf, und die von Polen vorgelegte fotografische Vergleichsanalyse stützt die Identität der Objekte unmittelbar. Einwände dagegen beruhen im Wesentlichen auf Unsicherheiten der Interpretation.
Nach den heute maßgeblichen Grundsätzen genügt die überwiegende Plausibilität der Identität des Rings, um die Rückgabe an Polen als sachgerechte und historisch verantwortliche Lösung zu begründen. Gleichzeitig soll der Beschluss festlegen, dass die Stadtverwaltung künftig für als Raub- oder Beutekunst identifizierte Kulturgüter im Besitz der Stadt Pforzheim eine gerechte und faire Lösung finden soll. Die Stadt setzt damit ein Zeichen für eine verantwortungsvolle Aufarbeitung und will die Provenienzforschung weiter stärken.
Der Materialwert des Ringes liegt heute konservativ geschätzt bei 21.000 Euro und ist im Schmuckmuseum mit einem Versicherungswert von 50.000 Euro versichert. Der Ring spielt für die Sammlung des Schmuckmuseums Pforzheim keine hervorgehobene Rolle. Der Ring wurde in seiner über sechzigjährigen Geschichte im Schmuckmuseum Pforzheim noch nie ausgestellt; lediglich einmal wurde dieser Ring nach Polen verliehen und dort in einer Ausstellung gezeigt.
Diskussion und Abstimmung:
TOP 11 – Vorlage S 0747
Programm "Demokratie leben" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Förderung der "Partnerschaft für Demokratie" in der Förderperiode 2025 bis 2032 in Pforzheim
Antrag der Stadtverwaltung (Jugend- und Sozialamt):
- Die Stadt Pforzheim führt zusammen mit dem Internationalen Bund als Kooperationspartner das bundesgeförderte Projekt „Partnerschaft für Demokratie“ im Jahr 2026 durch.
- Die Kofinanzierungsmittel werden aus dem Budget der Integrationsbeauftragten für das Haushaltsjahr 2026 bereitgestellt.
Ziel
Demokratie fördern, Netzwerke stärken und präventive Maßnahmen gegen Extremismus erarbeiten: Das sind wichtige Handlungsfelder des vom Bundesfamilienministerium seit 2015 geförderten Programms „Demokratie leben!“. Elementarer Grundsatz des Programms ist es, die Zivilgesellschaft aktiv in die Demokratiebildung einzubinden.
Im Sommer 2024 wurden Initiativen, Vereine und Kommunen dazu aufgerufen, sich für eine Förderung durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ ab 2025 zu bewerben. Die Stadt Pforzheim hat sich daraufhin gemeinsam mit dem Internationalen Bund (IB) als Kooperationspartner auf den Programmbereich „Partnerschaft für Demokratie“ beworben und einen Förderzuschlag erhalten.
Ziel des Kooperationsprojektes „Partnerschaft für Demokratie“ in Pforzheim ist es, Menschen und Organisationen, die sich für den Zusammenhalt und das respektvolle Miteinander in der Stadtgesellschaft einsetzen zusammenzubringen und zu vernetzen und präventive Maßnahmen zur Stärkung der Demokratiebildung und des Gemeinschaftssinns zu fördern.
Diskussion/Abstimmung:
TOP 12 – Vorlage S 0628
Sprachförderung in den Pforzheimer Kindertageseinrichtungen. Teilnahme am Landesprogramm "Fachdienst Sprache" und "Fachkraft Sprache" im Rahmen des Sprachförderkonzept SprachFit.
Antrag (Amt für städtische Kindertageseinrichtungen):
- Die Teilnahme an den Projekten „Fachkraft Sprache“ und „Fachdienst Sprache“ im Rahmen des Sprachförderkonzepts „SprachFit“ vom 01.09.2026 bis 31.12.2029 für die Kitas des Amts für städtische Kindertageseinrichtungen (ASK) wird genehmigt. Darin enthalten ist der Wechsel von 16 städtischen Kitas mit insgesamt 18 halben Sprachfachkraftstellen sowie 0,8 Stellenanteilen für Fachberatungsstellen aus dem Programm „Sprach-Kitas“ in das Sprachförderkonzept „SprachFit“. Zusätzlich ist die Teilnahme von 8 weiteren städtischen Kitas mit 0,4 Stellenanteilen für Fachberatungsstellen im Sprachförderkonzept SprachFit enthalten. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt der Zuschussgewährung durch das Land.
- Die Teilnahme an den Projekten „Fachkraft Sprache“ und „Fachdienst Sprache“ im Rahmen des Sprachförderkonzepts „SprachFit“ vom 01.09.2026 bis 31.12.2029 für die Kitas der freien Träger wird genehmigt. Darin enthalten ist der Wechsel von 4 Kitas freier Träger mit insgesamt 4 halben Sprachfachkraftstellen aus dem Programm „Sprach-Kitas“ in das Sprachförderkonzept SprachFit. Zusätzlich ist die Teilnahme von 4 weiteren Kitas freier Träger mit insgesamt 4 halben Sprachfachkraftstellen und 1,1 Fachberatungsstellen im Sprachförderkonzept „SprachFit“enthalten. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt der Zuschussgewährung durch das Land.
- Sollte der Wechsel aus dem Programm „Sprach-Kitas“ nicht erfolgen, so wird die Fortsetzung der städtischen Kitas und den Kitas der freien Träger im bisherigen Umfang bis zum Ablauf des Programms am 31.12.2026 genehmigt.
Hintergrund:
Das Land Baden-Württemberg hat mit dem Sprachförderprogramm „SprachFit – Auf den Anfang kommt es an“ ein Gesamtkonzept aufgelegt, das einen noch stärkeren Fokus auf die Entwicklung von Sprachkompetenzen und die durchgängige Sprachbildung und Sprachförderung von der Kita bis in die Schule legt. Das Programm „SprachFit“ setzt dies mittels fünf Säulen um, wobei die „Säule 3 – Alltagsintegrierte Sprachbildung und Sprachförderung in der KiTa“ dem frühkindlichen Bereich, dem in der alltagsintegrierten Sprachbildung besondere Bedeutung zukommt, Rechnung trägt.
Aufgrund der sprachlichen Vielfalt und der unterschiedlichen sprachlichen Voraussetzungen vieler Kinder kommt der gezielten Unterstützung der Sprachentwicklung im Kita-Alltag eine besondere Bedeutung zu. Die alltagsintegrierte sprachliche Bildung ist daher bereits ein wichtiger Bestandteil der pädagogischen Arbeit in den Einrichtungen.
Durch die Teilnahme an den Programmen von „SprachFit Säule 3“ besteht für die Stadt Pforzheim die Möglichkeit, die bestehende Arbeit im Bereich der sprachlichen Bildung (Teilnahme mehrerer Kindertagesstätten am Programm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ seit 2016) weiterzuentwickeln und zusätzliche fachliche Unterstützung für alle pädagogischen Teams zu erhalten.
Abstimmung:
TOP 13 – Vorlage S 0741
Neufassung der Vergnügungssteuersatzung
Antrag der Stadtverwaltung (Stadtkämmerei)
Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Vergnügungssteuersatzung zum 01.07.2026.
Erläuterung:
Die Anpassungen führen zu jährlichen Mehreinnahmen durch die Vergnügungssteuer von ca. 800.000 Euro. Mit Blick auf die angespannte städtische Haushaltslage und die Erwartung sich weiter verschärfender finanziellen Rahmenbedingungen, sollte die Möglichkeit der Generierung von Mehreinnahmen genutzt und ab 01.07.2026 umgesetzt werden.
Ergänzend wird mit der Aktualisierung der Vergnügungssteuersatzung Anpassungen an die aktuellen rechtlichen und praktischen Gegebenheiten vorgenommen.
TOP 14 – Vorlage S 0750
Verschmelzung der Breitbandgesellschaft bmH und der Wärmeversorgung Straubenhardt GmbH zur Aufnahme durch die SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG
Antrag der Stadtverwaltung (Stadtkämmerei):
Der Aufsichtsrat der SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG hat in seiner Sitzung vom 18. März 2026 der Gesellschafterversammlung empfohlen, die Verschmelzung der Breitbandgesellschaft mbH und der Wärmeversorgung Straubenhardt GmbH zur Aufnahme durch die SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG zu beschließen.
Beide Gesellschaften sind hundertprozentige Tochterunternehmen der SWP und üben keine eigene Geschäftstätigkeit aus.
