Wahlvorstand
Vor jeder Wahl sind für jeden Wahlbezirk ein Wahlvorsteher und sein Stellvertreter sowie die übrigen Mitglieder des Wahlvorstands zu ernennen. Der Wahlvorstand setzt sich aus dem Wahlvorsteher, dessen Stellvertreter und aus vier bzw. sechs weiteren Wahlberechtigten Beisitzern (Wahlhelfer) zusammen. Der Wahlvorstand ist in allen Wahllokalen während der gesamten Wahlzeit vertreten und bereitet die Wahlhandlung vor, sorgt für einen rechtmäßigen und reibungslosen Ablauf und ist zudem für die Stimmauszählung verantwortlich.