Wahlschein
Jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag sein Wahllokal nicht aufsuchen kann, erhält auf Antrag vom Wahlamt einen Wahlschein (entweder weiß -> Europawahl, Landtagswahl, Bundestagswahl oder gelb -> Oberbürgermeister-, Gemeinderats- und Ortschaftsratswahl).
Der Inhaber eines Wahlscheins hat das Recht, in jedem beliebigen Wahllokal im entsprechenden Wahlgebiet seine Stimme abzugeben. Der Wahlschein ist auch wichtiger Bestandteil der Briefwahlunterlagen. Der Wähler hat auf dem Wahlschein an Eides statt zu versichern, dass er den /die Stimmzettel persönlich gekennzeichnet hat.