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Stimmzettelumschlag (ehemals Wahlumschlag)

Urnenwahl:

Bei der Urnenwahl gibt es nur bei der Gemeinderats- und ggf. Ortschaftsratswahl einen Stimmzettelumschlag. Dieser ist nicht gummiert und mit dem Aufdruck "Wahl des Gemeinderats" bzw. "Wahl des Gemeinderats und Ortschaftsrats" beschriftet. In diesen Umschlag wird/ werden der/die Stimmzettel nach der Stimmabgabe gefaltet gesteckt und dieser wird daraufhin geschlossen in die Wahlurne eingeworfen.

Briefwahl:

Bei der Briefwahl kommt jeder Stimmzettel in einen separaten und gummierten Stimmzettelumschlag. Ausnahme auch hier bei der Gemeinderatswahl, da der Stimmzettel ggf. mit dem Stimmzettel der Ortschaftsratswahl in einen gemeinsamen Stimmzettelumschlag kommt. Alle Stimmzettelumschläge sind entsprechend beschriftet.