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Ehrenamt

Hierbei handelt es sich um ein grundsätzlich freiwilliges öffentliches Amt, das nicht auf Entgelt ausgerichtet ist. Man leistet es für eine bestimmte Dauer regelmäßig und man kann in einigen Fällen dazu verpflichtet werden. Ein Ehrenamt wird unter Umständen auch aberkannt. Für eine ehrenamtliche Tätigkeit wird in manchen Fällen eine Aufwandsentschädigung bezahlt. Beispiele: Gemeinderäte, Wahlhelfer usw.