Ausschluss vom Wahlrecht
Das Recht zu wählen hat verloren, wem es durch richterlichen Beschluss aberkannt wurde und /oder wem es wegen des Verwirkens von Grundrechten durch das Bundesverfassungsgericht aberkannt wurde.
Zusätzlich bei Europawahl: wer in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt (Herkunftsmitgliedstaat), infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung das Wahlrecht zum Europäischen Parlament nicht mehr besitzt.