Wer darf wählen?
Deutsche Staatsangehörige im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz und
Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger),
die am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten ununterbrochen in Pforzheim ihren Hauptwohnsitz haben (Ausnahme: bei einem Wiederzuzug nach Pforzheim innerhalb von drei Jahren entfällt diese Frist) und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wer kann gewählt werden?
Deutsche Staatsangehörige im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz und
Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger),
die
- in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaft sind,
- am Wahltag das 25., aber noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben
- die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten
- nicht vom Wahlrecht oder von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.
Wie kann man gewählt werden?
- Bewerbungen können ab dem Tag nach erfolgter Stellenausschreibung eingereicht werden
- Ende der Einreichungsfrist geht aus der Stellenausschreibung hervor
- Bewerber müssen 150 Unterstützungsunterschriften einreichen (dies gilt nicht für den/die derzeitige/n Oberbürgermeister/in der/die sich um die Wiederwahl bewirbt)
- Bewerbung wird vom Gemeindewahlausschuss geprüft und ggf. zugelassen
Wer wird in das Wählerverzeichnis eingetragen?
Deutsche Staatsangehörige und
Unionsbürger, die
- ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monate in Pforzheim haben, werden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.
- ihren Hauptwohnsitz zwar noch keine drei Monate in Pforzheim haben, aber innerhalb von drei Jahren wieder zugezogen sind, können einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Wie wird gewählt?
- Stimmzettel erhalten die Wähler erst im Wahllokal (es sei denn sie haben Briefwahl beantragt).
- Jeder Wähler hat 1 Stimme zu vergeben.
- Wird mehr als eine Stimme vergeben, ist der Stimmzettel ungültig.
- Für die Wähler besteht zudem eine positive Kennzeichnungspflicht.
- Es findet Mehrheitswahl statt.
- Im Wahllokal wird der Stimmzettel nach der Stimmangabe gefaltet und ohne Stimmzettelumschlag in die Wahlurne eingeworfen.