Wer kann gewählt werden?
- Die Wählbarkeit, das "passive Wahlrecht", ist die Fähigkeit, als Bewerber zur Landtagswahl aufgestellt und gewählt zu werden. Wählbar ist jeder für die Landtagswahl Wahlberechtigte. Ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in dem Wahlkreis, in dem die Kandidatur erfolgt, ist nicht erforderlich. Die Wählbarkeit wird durch eine Bescheinigung der Gemeinde bestätigt.
- Bei den Landtagswahlen entscheiden die Bürgerinnen und Bürger darüber, welche Parteien im neuen Landtag vertreten sind, wie viele Parlamentsitze sie jeweils erhalten und welche Abgeordneten konkret in den Landtag einziehen.
Wie wird gewählt?
- Jeder Wähler hat nur 1 Stimme zu vergeben
- Wird mehr als eine Stimme vergeben, ist der Stimmzettel ungültig.
- Im Wahllokal wird der Stimmzettel nach der Stimmangabe gefaltet und ohne Stimmzettelumschlag in die Wahlurne eingeworfen.
- Informationen, welche Wahllokale rollstuhlgerecht sind, finden Sie hier: