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Landtagswahl Baden-Württemberg

Wann wird gewählt?

  • Zuletzt am 14. März 2021
  • Wahlperiode: 5 Jahre

Wer wird gewählt?

  • Die Abgeordneten des Landtags

Was ist der Landtag?

Der Landtag ist das Parlament des Landes

  • Sitz: Stuttgart
  • Der Landtag besteht aus 154 Abgeordneten
  • Aufgaben:
    • Bildung der Staatsregierung 
    • Wahl des Ministerpräsidenten
    • Gesetzgebungsrecht 
    • Haushaltsrecht ( Budgetrecht )
    • Kontrolle der Staatsregierung 

www.landtag-bw.de

Wer darf wählen?

Wählen darf, wer

  • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält, 
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und
  • die deutsche Staatsangehörigkeit hat.

Wer kann gewählt werden?

  • Die Wählbarkeit, das "passive Wahlrecht", ist die Fähigkeit, als Bewerber zur Landtagswahl aufgestellt und gewählt zu werden. Wählbar ist jeder für die Landtagswahl Wahlberechtigte. Ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in dem Wahlkreis, in dem die Kandidatur erfolgt, ist nicht erforderlich. Die Wählbarkeit wird durch eine Bescheinigung der Gemeinde bestätigt.
  • Bei den Landtagswahlen entscheiden die Bürgerinnen und Bürger darüber, welche Parteien im neuen Landtag vertreten sind, wie viele Parlamentsitze sie jeweils erhalten und welche Abgeordneten konkret in den Landtag einziehen.

Wer wird in das Wählerverzeichnis eingetragen?

Genaue Termine werden sobald bekannt, hier veröffentlicht

    Wie wird gewählt?

    • Jeder Wähler hat nur 1 Stimme zu vergeben
    • Wird mehr als eine Stimme vergeben, ist der Stimmzettel ungültig.
    • Im Wahllokal wird der Stimmzettel nach der Stimmangabe gefaltet und ohne Stimmzettelumschlag in die Wahlurne eingeworfen.
    • Informationen, welche Wahllokale rollstuhlgerecht sind, finden Sie hier:

    Übersicht rollstuhlgerechte Wahllokale