Wer kann gewählt werden?
- Die Wählbarkeit, das "passive Wahlrecht", ist die Fähigkeit, als Bewerber zur Landtagswahl aufgestellt und gewählt zu werden. Wählbar ist jeder für die Landtagswahl Wahlberechtigte. Ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in dem Wahlkreis, in dem die Kandidatur erfolgt, ist nicht erforderlich. Die Wählbarkeit wird durch eine Bescheinigung der Gemeinde bestätigt.
- Bei den Landtagswahlen entscheiden die Bürgerinnen und Bürger darüber, welche Parteien im neuen Landtag vertreten sind, wie viele Parlamentsitze sie jeweils erhalten und welche Abgeordneten konkret in den Landtag einziehen.
Wer wird in das Wählerverzeichnis eingetragen?
Deutsche Staatsangehörige,
- die am 35. Tag vor der Wahl für eine Wohnung in diesem Wahlbezirk nach den Vorschriften des Melderechts bei der Gemeinde tatsächlich gemeldet sind.
- ein Wahlberechtigter, der in mehreren Gemeinden gemeldet ist, wird am Ort der Hauptwohnung in das Wählerverzeichnis eingetragen. Welche von mehreren Wohnungen eines Wahlberechtigten seine Hauptwohnung ist, beurteilt sich nach den Vorschriften des Melderechts.
- Sie können in das Wählerverzeichnis an den Werktagen vom 22.Februar 2021 bis zum 26.Februar 2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten Ihrer Gemeindeverwaltung einsehen. Stichtag für Eintragung von Amts wegen, ist der 31.01.2021.
Wie wird gewählt?
- Jeder Wähler hat nur 1 Stimme zu vergeben
- Wird mehr als eine Stimme vergeben, ist der Stimmzettel ungültig.
- Im Wahllokal wird der Stimmzettel nach der Stimmangabe gefaltet und ohne Stimmzettelumschlag in die Wahlurne eingeworfen.
- Wahlberechtigte erhalten bis spätestens zum 21. Februar 2021 eine Wahlbenachrichtigung
- Briefwahl: Das Wahlamt schickt Ihnen auf Antrag Ihre Wahlunterlagen zu. Briefwahlunterlagen können Sie jederzeit formlos schriftlich beantragen.
- In Pforzheim gibt es 60 Wahllokale.
- Informationen, welche Wahllokale rollstuhlgerecht sind, finden Sie hier:
Übersicht rollstuhlgerechte Wahllokale