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Kommunalwahlen

Gemeinderats- und Ortschaftsratswahl

Wann wird gewählt?

  • Zuletzt am 9. Juni 2024
  • Amtszeit: 5 Jahre.

Wahlvorschläge 2024

Wer wird bei der Gemeinderatswahl gewählt?

40 ehrenamtliche Gemeinderäte der Stadt Pforzheim.
 

Wer wird bei der Ortschaftsratswahl gewählt?

12 ehrenamtliche Ortschaftsräte für die Ortschaft Büchenbronn,
16 ehrenamtliche Ortschaftsräte für die Ortschaft Eutingen,
8 ehrenamtliche Ortschaftsräte für die Ortschaft Hohenwart,
12 ehrenamtliche Ortschaftsräte für die Ortschaft Huchenfeld und
10 ehrenamtliche Ortschaftsräte für die Ortschaft Würm.
 

Was ist der Gemeinderat?

  • Das Hauptorgan der Gemeinde.
  • Die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger.
  • Vorsitzende/r ist der/die Oberbürgermeister/in.
  • Die Anzahl der Gemeinderäte ergibt sich aus der Gemeindeordnung.
  • Aufgaben: Entscheidung über die Grundsätze der Kommunalpolitik, Erlass von Satzungen, Kontrolle der Verwaltung, Verfügung über die Finanzmittel der Stadt
  • Informationen zur derzeitigen Sitzverteilung finden Sie hier.

Was ist der Ortschaftsrat?

  • Das Verwaltungsorgan der Gemeinde.
  • Die Vertretung der Interessen von Bürgern der jeweiligen Ortschaft.
  • Vorsitzende/r ist der/die Ortsvorsteher/in.
  • Die Anzahl der jeweiligen Ortschaftsräte wird in der Hauptsatzung festgelegt.
  • Aufgaben: Beratung der Ortsverwaltung, Vorberatung ortsrelevanter Angelegenheiten, Entscheidung bezüglich übertragener Angelegenheiten
  • Informationen zur derzeitigen Sitzverteilung finden Sie hier.

Wer darf wählen?

Deutsche Staatsangehörige im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz und
Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger),
die am Wahltag

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten ununterbrochen in Pforzheim ihren Hauptwohnsitz haben (Ausnahme: bei einem Wiederzuzug nach Pforzheim innerhalb von drei Jahren entfällt diese Frist) und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wer kann gewählt werden?

Entspricht den allgemeinen Wahlrechtsvoraussetzungen: siehe "Wer darf wählen?"

Wie kann man gewählt werden?

  • Der/die Bewerber/innen werden in einem Aufstellungsverfahren einer Partei oder Wählervereinigung in geheimer Abstimmung nominiert.
  • Der/die Bewerber/in muss der Aufnahme in den Wahlvorschlag schriftlich zustimmen.
  • In manchen Fällen ist zusätzlich die Beibringung von Unterstützungsunterschriften notwendig.
  • Über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge entscheidet der Gemeindewahlausschuss.
  • Die Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge werden mit den vom Gemeindewahlausschuss beschlossenen Angaben in den Stimmzettel eingetragen.

Wer wird in das Wählerverzeichnis eingetragen?

Deutsche Staatsangehörige und Unionsbürger,

  • die ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Pforzheim haben, werden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.
  • die ihren Hauptwohnsitz zwar noch keine drei Monate in Pforzheim haben, aber innerhalb von drei Jahren wieder zugezogen sind, können einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Die Antragsfrist endet am 19.05.2024.

Wie wird gewählt?

  • Die Stimmzettel für die Gemeinderatswahl werden allen Wahlberechtigten ca. eine Woche vor der Wahl auf dem Postweg übersandt.
  • Die Stimmzettel für die Ortschaftsratswahl werden allen Wahlberechtigten, die in einer Ortschaft wohnen, ca. eine Woche vor der Wahl auf dem Postweg übersandt.
  • Die Stimmzettel können daher zuhause ausgefüllt und dann ins Wahllokal mitgebracht werden.
  • Jeder Wähler hat
    • 40 Stimmen bei der Gemeinderatswahl,
    • 12 Stimmen bei der Ortschaftsratswahl in Büchenbronn,
    • 16 Stimmen bei der Ortschaftsratswahl in Eutingen,
    • 8 Stimmen bei der Ortschaftsratswahl in Hohenwart,
    • 12 Stimmen bei der Ortschaftsratswahl in Huchenfeld und
    • 10 Stimmen bei der Ortschaftsratswahl in Würm.
  • Bei Überschreitung der maximal zulässigen Stimmenzahl ist der Stimmzettel ungültig.
  • Jeder Wähler kann kumulieren und panaschieren.
  • Für die Wähler besteht zudem eine positive Kennzeichnungspflicht.
  • Es findet Verhältniswahl statt.
  • Der Stimmzettelumschlag für die Wahl des Gemeinderats (und des Ortschaftsrats) für die Urnenwahl wird im Wahllokal ausgegeben.
  • Der/die Stimmzettel werden in den Stimmzettelumschlag gesteckt und in die Wahlurne geworfen.